Gefahrenabwehr

Festlegung der Hafengebiete

Allgemeinverfügung zur Festlegung der Hafenbereiche der Häfen in Hannover

Nordhafen

 

Nach dem Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetzes von 2009 und der Niedersächsischen Hafenordnung von 2007 sind zur Regelung der Zuständigkeiten für die Gefahrenabwehr in Hafen- und Schifffahrtsangelegenheiten die Grenzen der Hafenbereiche für die im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover gelegenen Häfen neu festzusetzen. Dazu wurde die „Allgemeinverfügung zur Festlegung der Hafenbereiche der Häfen in Hannover“ am 17.07.2013 erlassen.

Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie in der PDF-Datei . Zusätzlich zum Text stehen zum besseren Überblick auch Übersichtskarten zur Verfügung. Sie haben nur nachrichtlichen Charakter.