Selbstbestimmung & Teilhabe
Region schafft neuen Fachbereich Teilhabe
Seit Jahresanfang vereint der Fachbereich sämtliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen – von der Eingliederungshilfe und Teilhabeleistungen für Kinder und Erwachsene bis zum Sozialpsychiatrischen Dienst. "Das war ein Mammutprojekt, innerhalb eines halben Jahres einen komplett neuen und in dieser Form wahrscheinlich einzigartigen Fachbereich zu schaffen. Damit reagieren wir auf die umwälzenden Veränderungen, die das neue Bundesteilhabegesetz mit sich bringt", sagt Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. "Uns war es wichtig, die betroffenen Menschen von Anfang an im neuen Abschnitt intensiv zu begleiten und die bestmögliche, passgenaue Unterstützung zu geben. Im Fachbereich Teilhabe sind künftig alle Kompetenzen gebündelt."
Eingliederungshilfe nach Bundesteilhabegesetz
Mehr Selbstbestimmung und größtmögliche berufliche und gesellschaftliche Teilhabe – das sind die Ziele des Bundesteilhabegesetzes, dessen dritte Stufe zum Jahresanfang 2020 in Kraft trat. Das Gesetz richtet sich an Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, die zum Beispiel Assistenz bei der Freizeitgestaltung oder Unterstützung beim Arbeiten, in der Ausbildung, beim Wohnen oder im Kindergarten brauchen. Die neue Reformstufe wirkt sich vor allem auf die Eingliederungshilfe aus, für welche die Regionsverwaltung zuständig ist. Rund 12.000 Menschen mit Behinderungen haben im gesamten Regionsgebiet Anspruch auf Eingliederungshilfe, davon etwa 4.200 Kinder und Jugendliche. Für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Wohnsitz in den Umlandkommunen ist künftig die Region Hannover Ansprechpartnerin, für die Einwohnerinnen und Einwohner von Hannover bleibt wie gehabt die Landeshauptstadt zuständig. Unberührt bleiben ebenfalls die Aufgaben der selbstständigen Jugendämter der Städte Burgdorf, Laatzen, Langenhagen und Lehrte.
Im neuen Fachbereich Teilhabe sind die Leistungen für Menschen mit Behinderungen der Jugendhilfe (SGB VIII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX) zusammengeführt. Außerdem ist dort der Sozialpsychiatrische Dienst der Region Hannover angesiedelt. Insgesamt rund 300 Sozialpädagogen, Ärztinnen, Verwaltungsfachkräfte und medizinische Fachassistenzen stehen künftig zur Verfügung, um gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern mit Beeinträchtigungen einen persönlichen Lebensentwurf zu planen und umzusetzen, der größtmögliche Selbstständigkeit zulässt. Daher liegt ein Schwerpunkt des neuen Fachbereiches auf der Beratung und individuellen Gesamt- und Teilhabeplanung. Grundsätzlich unabhängig vom Alter und von der Art der Beeinträchtigung können sich alle Menschen mit Behinderungen an den Fachbereich wenden, wenn sie Beratung, Unterstützung oder Leistungen zur Teilhabe benötigen.
Fachbereich Teilhabe der Region Hannover
Eingliederungshilfe für Erwachsene Nord
Telefon: +49 511 61622387 | E-Mail: Eingliederungshilfe-nord@region-hannover.de | Weitere Infos |
- zuständig für:
- Burgwedel
- Garbsen
- Isernhagen
- Langenhagen
- Neustadt a. Rbge.
- Seelze
- Wedemark
- Wunstorf
Eingliederungshilfe für Erwachsene Süd
Telefon: +49 511 61623231 | E-Mail: Eingliederungshilfe-sued@region-hannover.de | Weitere Infos |
- zuständig für:
- Barsinghausen
- Burgdorf
- Gehrden
- Hemmingen
- Laatzen
- Lehrte
- Pattensen
- Ronnenberg
- Sehnde
- Springe
- Uetze
- Wennigsen
Eingliederungshilfe junge Menschen
Telefon: +49 511 61622784 | E-Mail: Eingliederungshilfe-jungemenschen@region-hannover.de |
Sozialpsychiatrischer Dienst
Telefon: (0511) 616-43284 | E-Mail: sozialpsychiatrie@region-hannover.de | Weitere Infos |
(Veröffentlicht am 22. Januar 2020)
- Tel.: +49 511 616-0
- Fax: +49 511 616-22499
- Weitere Informationen
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