<title>Neues Gesetz soll Mieter entlasten</title>
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<updated>2015-03-03T15:07:20+01:00</updated>
<content>Der Januar 2015 bringt Mietern auf Wohnungssuche deutliche Verbesserungen. Während sie bislang häufig die Maklergebühren beim Abschluss eines neuen Mietvertrages übernehmen mussten, sieht das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) nun eine Änderung vor. Nach dem Bestellerprinzip gehen die Maklergebühren ab 2015 auf den über, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen ist das der Vermieter.</content>