Pflichten und Verbote: Was bei Drohnen zu beachten isthttps://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Hannover.de/Aktuelles/Service-2018/Pflichten-und-Verbote-Was-bei-Drohnen-zu-beachten-ist2018-02-16T15:05:02+01:00Pflichten und Verbote: Was bei Drohnen zu beachten istHannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Hannover.de/Aktuelles/Service-2018/Pflichten-und-Verbote-Was-bei-Drohnen-zu-beachten-ist2018-02-16T15:05:02+01:00Drohnen erfreuen sich wachsender Beliebtheit und sind in Elektromärkten schon für wenig Geld zu haben. Aber Achtung: Die unbemannten Fluggeräte müssen ab 250 Gramm Gewicht gekennzeichnet werden, außerdem ist unabhängig vom Gewicht eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hierauf weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hin.