Tipps

Erste Hilfe bei Ver­bren­nungen und Ver­brü­hungen in der Ad­vents­zeit

Glühwein, Kerzen, Fondue und Raclette gehören für viele zur Weihnachtszeit dazu. Wer mit offenen Flammen, erhitzten Flüssigkeiten oder heißen Geräten arbeitet, sollte aber vorsichtig sein: Sonst drohen Verbrennungen durch trockene Hitze oder Verbrühungen, durch heiße Flüssigkeiten oder Dampf.

Eine festliche Stimmung

Maßnahmen für den Notfall

Die Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Notfall unterscheiden sich jedoch nicht:

  • Kleinere Verletzungen wie Brandblasen oder Hautrötungen so schnell wie möglich zum Kühlen zehn bis 15 Minuten unter handwarmes Wasser halten.
  • Sehr kaltes Wasser oder Eispacks dabei besser vermeiden, denn diese reizen die geschädigte Haut nur zusätzlich.
  • Bei Bedarf die Wunde anschließend mit einem Brandwundenverband abdecken. Andere Materialien eignen sich hierfür nicht, da sie mit der Wunde verkleben können.
  • Größere und offene Verletzungen sollten Betroffene nicht selbst behandeln und auf keinen Fall kühlen, da sonst eine Unterkühlung droht. Dann heißt es: Den Notarzt rufen oder schnell einen Arzt aufsuchen.
  • Das gilt auch bei Verletzungen im Gesichtsbereich oder wenn Kinder betroffen sind.

Achtung, Brandgefahr!

  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
  • Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen aufstellen oder an einem Ort mit starker Zugluft.
  • Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen.
  • Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig löschen, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.
  • Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr ziehen.
  • In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) entsprechen.
  • Bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf achten, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Idealerweise sollten auch elektrische Lichterketten nicht in der Abwesenheit leuchten.

(Stand: Dezember 2023)