Landeshauptstadt Hannover

Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement

Koordinierung aller Sportangelegenheiten, Förderung und Unterstützung des Sports in Hannover; seit Herbst 2020 ist auch das städtische Eventmanagement in diesem Fachbereich angesiedelt.

Laufbahnen im Erika-Fisch-Stadion

Dieser Bereich betreibt die städtischen Sportstätten (Sportleistungszentrum, Erika-Fisch-Stadion, Sportpark Misburg, Sportpark Wettbergen), die städtischen Hallenbäder (Stadionbad, Vahrenwalder Bad, Nord-Ost-Bad, Stöckener Bad) sowie das Lister Freibad und das Naturbad Hainholz. Ebenso werden hier die Verträge mit Betreibern anderer Sportstätten verwaltet.

Eine zentrale Aufgabe ist die Betreuung der hannoverschen Sportvereine und –verbände. Hierfür hat die Stadt Grundsätze der Sportförderung erarbeitet, die sich auf den Amateursport und die Nachwuchsarbeit der Vereine konzentrieren.

Unterstützt werden auch Fun- und Behindertensport sowie Sporttreffen mit den Partnerstädten Hannovers.

Zuwendungen

Als Antragsfrist für Zuwendungen zum Sportstättenbau ist der 31.10. zu beachten. Bitte berücksichtigen Sie die Förderrichtlinien in den Grundsätzen der Sportförderung und etwaige Ausschlusskriterien (z. B. Jugendquote unter 10%, Schießsport, gewerblich genutzte Sportanlagen wie z. B. Kegelbahnen), wonach einige Projekte von der Förderung ausgeschlossen sind.

Ihre Anträge auf Zuwendungen senden Sie bitte mit einem Finanzierungsplan Ihres geplanten Vorhabens an die nebenstehende Adresse.

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen und beraten Sie vorab unter der Telefonnummer 0511 / 168-34161 (Herr Helldobler).

Fachbereich zieht Mitte Mai um 

Der Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement zieht voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 um. In dieser Woche sind die Mitarbeitenden nicht oder nur eingeschränkt zu erreichen. Ab dem 22. Mai 2023 ist der Fachbereich im ersten Obergeschoss der Osterstraße 31 (Ecke Röselerstraße), 30159 Hannover, zu erreichen. 
Bitte beachten Sie zukünftig die neue Postadresse. Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben weiterhin gültig.

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