Landeshauptstadt Hannover

Himmelfahrt: Auflagen zur Nutzung des Maschparks

Den freien Tag an Himmelfahrt nutzen traditionell viele Menschen, um unter freiem Himmel gemeinsam zu feiern. Ein beliebter Ort ist dabei der Maschpark hinter dem Rathaus. In der Vergangenheit kam es dort vor wegen übermäßigen Alkoholkonsums zu Straftaten, Vandalismus und starker Vermüllung. Daher erlässt die Stadt wie in den Vorjahren ein Glasverbot.

Im Maschpark lässt es sich bei gutem Wetter bestens aushalten.

Untersagt wird mit der Allgemeinverfügung das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen wie zum Beispiel Flaschen und Gläsern am Donnerstag (9. Mai) in der Zeit von 10 bis 24 Uhr. Die genauen Abgrenzungen der Verbotszone können der Karte entnommen werden.

Das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark gilt weiterhin.

„Mit diesen Regeln wollen wir dafür sorgen, dass sich alle Menschen ohne Gefahr, Behinderung oder Belästigung im Maschpark aufhalten und einen angenehmen Tag verbringen können. Wir appellieren daher an die gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle friedlich feiern können“, sagt der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Axel von der Ohe.

Sowohl der städtische Ordnungsdienst als auch die Polizei werden verstärkt kontrollieren.

Geltungsbereich der ordnungsrechtlichen Allgemeinverfügung zur Benutzung des Maschparks am 09. Mai 2024