Beratung, Koordination, Förderung

Kunstförderung

Das Kulturbüro unterstützt Kunstschaffende in vieler Hinsicht.

Das Kulturbüro

  • berät Künstler/innen, Galerien und Projekträume. 
  • organisiert, koordiniert und begleitet kulturelle Initiativen. 
  • fördert künstlerische Aktivitäten in der Stadt.

Beratung

Das Kulturbüro berät über finanzielle Zuwendungen und unterstützt bei der Beantragung von Zuwendungen für Ausstellungen und künstlerische Projekte.

Für eine Erstberatung kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail (Bildende_Kunst_Kulturbuero@hannover-stadt.de). Gerne vereinbaren wir mit Ihnen daraufhin einen Beratungstermin.

Koordination/Organisation

Das Kulturbüro

  • entwickelt Förderkonzepte und organisiert Veranstaltungen zu aktuellen Themen.
  • unterstützt Kulturträger, Veranstaltungsorte, einzelne Künstler und Ateliergemeinschaften bei der Organisation und Umsetzung kultureller Programme, Ausstellungen und Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Sachgebieten Internationale Kultur und Junge Kultur.
  • ist seit 2001 Veranstalter von ZINNOBER (www.zinnober-hannover.de). Am ersten Septemberwochenende jeden Jahres bietet ZINNOBER einen Gesamtüberblick über die Kunstszene Hannovers. An diesen Tagen wird die ganze Bandbreite der Kunst und die Lebendigkeit der Kunstszene in Hannover sichtbar.
  • gibt vierteljährlich den Kunstplan Hannover (www.kunstplan-hannover.de) heraus. Der Kunstplan Hannover informiert über das vielfältige Programm von Galerien, Museen, Kunstvereinen und Ausstellungshäuser, aber auch über temporäre und kleinere Ausstellungsorte. 

Vermittlung

Vermittlung von leerstehenden Räumen: Agentur für kreative ZwischenRaumNutzung (www.zwischenraum-hannover.de)

Förderung

Das Kulturbüro fördert Institutionen

Das Kulturbüro unterstützt im Rahmen der Atelier- und Projektraumförderung (www.hannover.de/atelierundprojektraumförderung) Künstler/innen, Ateliergemeinschaften und Projekträume durch Mietkostenzuschüsse.

Projektförderung

Das Kulturbüro fördert mit den Projektzuwendungen Bildende Kunst u.a. die Durchführung von Ausstellungen, die Planung von Veranstaltungen im Bereich Bildende Kunst und künstlerische Projekte.

Antragsfristen Projektförderung:

Bis zum 1. Mai können Anträge für die zweite Jahreshälfte (Projektzeitraum Juni bis Dezember) desselben Jahres gestellt werden.
Bis zum 1. November können Anträge für die erste Jahreshälfte (Projektzeitraum Januar bis Mai) des jeweils nächsten Jahres bzw. Folgejahres gestellt werden.

Anträge zum Download