Förderung von Kindern
Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.
lesenDie folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländer*innen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, auch bekannt unter "Hartz IV") haben.
Mit dem AsylbLG besteht ein eigenständiges Gesetz zur Regelung des Mindestunterhaltes von Asylbewerber*innen, das außerhalb der Vorschriften des SGB XII gegenüber der Soziahilfe geringfügig abgesenkte Leistungen vorsieht.
Der nach diesem Gesetz leistungsberechtigte Personenkreis beschränkt sich – entgegen der etwas irritierenden Bezeichnung des Gesetzes – nicht nur auf Asylbewerber*innen, sondern umfasst insbesondere auch Ausländer*innen (außerhalb eines laufenden Asylverfahrens), die beispielsweise lediglich im Besitz einer ausländerrechtlich erteilten Duldung oder einer der in § 1 AsylbLG näher bezeichneten Aufenthaltstitel sind.
Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes erhalten Leistungsberechtigte des AsylbLG für die ersten 18 Monate nach der Einreise so genannte Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens), die teilweise als Sachleistungen und teilweise als Barleistungen erbracht werden.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes können Leistungen bezogen werden, die den Leistungen der Sozialhilfe entsprechen.
Alle Möglichkeiten des „Bildung– und Teilhabepaketes", wie z. B. Schulausflüge, Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagessen etc. können von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab dem ersten Tag des Leistungsbezuges in voller Höhe genutzt werden.
Förderung von Kindern
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.
lesenFür eine zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung werden bei entsprechendem Bedarf Krankenbehandlungsscheine durch den Fachbereich Soziales ausgestellt.
Soweit es um Fragen der Unterbringung geht, ist der Fachbereich Stadterneuerung und Wohnen zuständig:
Landeshauptstadt Hannover
Das Sachgebiet Unterbringung ist in der Landeshauptstadt Hannover zuständig für die Unterbringung von obdachlosen Personen, Aussiedlern und ausländischen...
lesenIm Kommunalen Sozialdienst werden Beratungsangebote für dezentral untergebrachte, also nicht in Gemeinschaftsunterkünften lebende Asylsuchende und unbegleitete minderjährige Asylbewerber*innen angeboten:
Landeshauptstadt Hannover
Unterstützung für Personen, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben.
lesenBeratung
Die Beratungsstelle richtet sich an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
lesenHilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber*innen
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber (Nachnamen A-Ak,G,R)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber (Nachnamen Al-Az,P,V,W)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber (Nachnamen B,D)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber (Nachnamen C,F,L,N,O)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber (Nachnamen J,K,Q,X)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber (Nachnamen E, H, T)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber (Nachnamen M,Sch,U,Y)
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber (Nachnamen I, S (ohne Sch),Z)