Für die Gesundheit

Infektionsschutz und Umweltmedizin

Vorbeugen statt Heilen - Infektionsschutz versucht die Entstehung von möglichen Krankheiten bereits in der Frühphase zu verhindern

 

Das Gebiet Hygiene mit Infektionsschutz und Umweltmedizin umfasst die Erkennung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen. Ziel ist, Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Folgende Leistungen werden von Ärzten, Gesundheitsingenieuren, Hygieneinspektoren und Verwaltungsfachkräften erbracht:

  • Beratung und Belehrung bzgl. der gesundheitlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln nach den §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG),
  • Ermittlung, Beratung und Überwachung von Ansteckungsverdächtigen, Krankheitsverdächtigen und Erkrankten mit meldepflichtigen Erkrankungen
  • Infektionshygienische Überwachung von:
    • Gemeinschaftseinrichtungen: Kindergärten, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Alten- und Pflegeheime, Asylbewerberheime sowie Obdachlosenunterkünfte
    • medizinischen Einrichtungen: Krankenhäuser, ambulant operierende Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Rettungswachen, usw.
    • Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe: Heilpraktiker-Praxen, Podologien und Geburtshäuser
    • Öffentliche Bäder
    • Sonstige Einrichtungen: Tattoo- und Piercingstudios, Friseur, Kosmetik- und Fußpflegesalons, Saunen, Fitnessstudios
    • Anlassbezogene Überprüfung (z.B. aufgrund von Beschwerden oder Amtshilfe) von Örtlichkeiten, Wohnungen und Einrichtungen
  • Aufsicht über nichtärztliches medizinisches Personal (Hebammen, Heilpraktiker u.a.)
  • Trinkwasserüberwachung gemäß Trinkwasser-Verordnung in Form von Besichtigung der Anlagen zur Trinkwassergewinnung, Kontrolle der Analysenergebnisse, Veranlassung von Maßnahmen bei Qualitätsmängeln
  • Umsetzung der niedersächsischen Badegewässer-Verordnung, insbesondere Ortsbesichtigung inkl. Probenahme, Erstellung und Pflege von Gewässerprofilen, Information und Beteiligung der Bevölkerung, Veranlassung von Bewirtschaftungsmaßnahmen
  • Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Individuelle Beratung über die Beeinflussung des Menschen durch Umweltfaktoren und Schadstoffe

Ein gesunder Tropfen

Trinkwasser

Bei Trinkwasser denkt man hierzulande zuerst an Wasser, das aus dem Zapfhahn kommt.

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Infektionsschutz

Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern

Personen, die mit Krankheitserreger im Geltungsbereich des Infektionsschutzgesetzes umgehen, benötigen gemäß § 44 eine Erlaubnis. 

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Infektionsschutz

Entschädigung von Verdienstausfällen

Wurde durch das Gesundheitsamt der Region Hannover eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen oder erfolgte diese aufgrund einer Rechtsverord...

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Infektionsschutzgesetz

Meldeformulare gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Formulare für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz gemäß §§ 1,6,7,8,9 und 34 (meldepflichtigen Erkrankungen und Krankheitserreger) an die Region Hann...

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