EU-Institutionen

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof wahrt das Recht bei Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge

Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofes

Der 1952 errichtete Europäische Gerichtshof (auch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) ist das gemeinschaftliche Rechtsprechungsorgan. Er besteht aus drei Gerichten: dem Gerichtshof, dem Gericht erster Instanz und dem Gericht für den europäischen öffentlichen Dienst. Ihre gemeinsame Hauptaufgabe ist es, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Gemeinschaft zu überprüfen und eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten. Der EuGH ist die höchste Instanz im europäischen Rechtswegesystem.

Der Gerichtshof sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge und der von den EU-Organen erlassenen Rechtsnormen. In der Vergangenheit hat er durch Rechtsprechung entscheidend dazu beigetragen, dass einige wichtige Grundsätze der Rechtsordnung der Europäischen Union verbindlich herausgearbeitet wurden.

Vor dem Gerichtshof können Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Verfahrensarten ausgetragen werden, darunter Vertragsverletzungs-, Vorabentscheidungs- und Revisionsver-fahren sowie Nichtigkeits-, Untätigkeits- und Schadenersatzklagen. Der Gerichtshof kann von einem Mitgliedstaat, einem Organ der EU, von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen angerufen werden. Der Vertrag von Amsterdam brachte für den Gerichtshof noch weitere Zuständigkeiten. Die Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungspolitik wurde in das Gemeinschaftsrecht einbezogen.

Der Europäische Gerichtshof besteht aus 27 Richterinnen und Richtern sowie elf Generalanwältinnen und Generalanwälten. Sie alle werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten für sechs Jahre ernannt, müssen unabhängig sein und die in ihrem Land für eine Tätigkeit am höchsten Gericht erforderliche Qualifikation aufweisen oder von „anerkannt hervorragender Befähigung“ sein.

Der Präsident oder die Präsidentin des Europäischen Gerichtshofes wird von den Richterinnen und Richtern auf drei Jahre gewählt. Die Generalanwältinnen und Generalanwälte unterstützen die Richterinnen und Richter, indem sie die Entscheidungen des Gerichtshofes vorbereiten.

Seinen Sitz hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg.