Zukunftsregion Hannover-Hildesheim

Regionale Innovationsstärke verbindet sich mit kultureller Vielfalt: Das ist die Zukunftsregion Hannover-Hildesheim.

 

Die Region Hannover ist LEAD-Partner der Zukunftsregion Hannover-Hildesheim, zu der sich die Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover, Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, den Raum Hannover-Hildesheim zu vernetzen und weiterzuentwickeln.

Bis 2028 werden  interkommunale Projekte aus EU-Mitteln gefördert. Das soll die Zusammenarbeit von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und weiteren Akteuren in den Handlungsfeldern Regionale Innovationsfähigkeit und Kultur und Freizeit stärken und so einen Beitrag zur strukturellen Weiterentwicklung und zur regionalen Wettbewerbsfähigkeit des Gebietes leisten.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive und nicht investive Kooperationsprojekte, die als Modellprojekte eine innovative und nachhaltige Bedeutung für die Region haben oder eine regionsweite Strahlkraft besitzen.

Im Handlungsfeld Regionale Innovationsfähigkeit werden Projekte gefördert, wenn sie

  • regionale Technologietransfernetzwerke ausbauen,
  • das Gründungsklima verbessern,
  • innovative Lern- und Arbeitsorte schaffen oder
  • Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse unterstützen.

Projekte im Handlungsfeld Kultur und Freizeit werden gefördert, wenn sie die Entwicklung und Förderung

  • des kulturellen Erbes, der kulturellen Dienstleistungen, des Naturerbes, des Ökotourismus,
  • von nachhaltigen touristischen Ressourcen und Dienstleistungen oder
  • von Erholung und Freizeitangeboten für Besucher*innen und Bevölkerung

unterstützen, sowie

  • Vorhaben zur Weiterentwicklung nachhaltiger öffentlicher touristischer Infrastrukturen und Angebote,
  • öffentlich bereitgestellte Dienstleistungen,
  • ergänzende Angebote beispielsweise für die kulturelle Bildung und die Vernetzung von Kulturschaffenden, Ehrenamtlichen und lokalen Unternehmen,
  • Konzeptionen und Umsetzungen von Vorhaben zur Förderung des Ökotourismus und des Naturerbes außerhalb von Natura 2000-Gebieten z. B. durch regionale Vernetzung, Bündelung und Erweiterung von Infrastruktur

schaffen.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Projekte von öffentlichen Institutionen, kommunalen Unternehmen, Kooperationsverbünden und gemeinnützigen Organisationen.

 

Wie wird gefördert?

Das zentrale Entscheidungsgremium der Zukunftsregion ist die interdisziplinär und regional übergreifend zusammengesetzte Steuerungsgruppe, die – unterstützt von zwei Fachausschüssen – über die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet. Über die Förderfähigkeit der Projekte entscheidet die NBank als Bewilligungsstelle.

Die Zukunftsregion Hannover-Hildesheim ist in das Förderprogramm Zukunftsregionen in Niedersachsen aufgenommen worden und wird mit Mitteln des Multifondsprogramms „Niedersachsen 2021-2027 EFRE-ESF+“ gefördert.

Im Projektzeitraum stehen rund 4,8 Mio. EUR als Fördermittel zur Verfügung, wovon ca. 2,8 Mio. EUR auf das Handlungsfeld Regionale Innovationsfähigkeit, und rund 2 Mio. EUR auf das Handlungsfeld Kultur und Freizeit entfallen.

Die Untergrenze für die zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei 100.000 EUR für einen Durchführungszeitraum von 36 Monaten. Die Förderquote beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Wo kann ich noch mehr erfahren?

Für die Beratung bei der Ideenentwicklung geeigneter Projekte und für die fachliche Begleitung während des Antragsverfahrens steht ein Regionalmanagement mit Ansprechpersonen bei allen vier Kommunen zur Verfügung.

Die virtuelle Geschäftsstelle der Region Hannover ist telefonisch erreichbar unter 0511- 616 27115 oder per Mail an beatrice.buechse@region-hannover.de.

Weitere Informationen, notwendige Dokumente zur Antragsstellung sowie Informationen zum Verfahren: 

Internetseiten der Zukunftsregion Hannover-Hildesheim

 

Die Zukunftsregion Hannover-Hildesheim

 

Die detaillierten Fördervoraussetzungen finden Sie in der Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ unter 2.1.1 (Regionale Innovationsfähigkeit) und 2.1.6 (Kultur und Freizeit). Informationen über die Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben finden Sie in 5.6: