Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Grundstücksverkehr

Informationen zum Grundstücksverkehr über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)

Die Veräußerung von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einer Größe von 10.000 qm (1 ha) u. a. durch Kauf-, Übertragung-, Tausch- oder Erbauseinandersetzungsvertrag bedarf der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Dies gilt auch für Teile von Grundstücken, Miteigentumsanteilen, Erbanteilen oder Nießbrauchrechten.

Bis zur Genehmigung durch den Grundstücksverkehrsausschuss sind die Verträge schwebend unwirksam.

Die Genehmigung wird durch den beurkundenden Notar oder einer der Vertragsparteien formlos unter Vorlage des beglaubigten Vertrages beantragt.

Anzeige für Landpachtverträge nach dem Landpachtverkehrsgesetzes (LPachtVG)

Pachtverträge über landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Grundstücke ab einer Größe von 20.000 qm (2 ha) sind der Grundstücksverkehrsbehörde innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Der Grundstücksverkehrsausschuss entscheidet über die Beanstandung oder Nichtbeanstandung der angezeigten Pachtverträge.

Die Region Hannover ist Genehmigungsbehörde für alle Grundstücke die im Gebiet der Region Hannover liegen, mit Ausnahme des Gebietes der Landeshauptstadt Hannover. Bei Grundstücken im Gebiet der Stadt Hannover wenden Sie sich bitte direkt an die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Wirtschaft, Organisationseinheit 23.02 – Finanzen und Abwicklung Grundstücksverkehr.

Ansprechpartnerinnen für die Region Hannover im Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten:

Herr Peya, Tel. 0511/616-26254, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de

Frau Hornschu, Tel. 0511/616-25043, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de

Herr Berlich, Tel. 0511/616-22945, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de