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Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Die Region Hannover übernimmt die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel und die Sterilisation für Frauen und Männer, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Kostenübernahme für Verhütungsmittel - ein Angebot für Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover.

Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Personen, die älter als 22 Jahre sind, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel oft nicht leisten.

Die Region Hannover unterstützt diese Personen daher mit einer freiwilligen Kostenübernahme. Sie ist jedoch rechtlich nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Freiwillig übernommen werden die Kosten für alle ärztlich verordneten Verhütungsmittel wie z. B. Antibabypille, Spirale, Hormonimplantat, Dreimonatsspritze, Sterilisation o. ä., nicht jedoch die Kosten für Kondome, Schaumtabletten, Cremes, Portiokappen oder Diaphragmen.

Sind Sie berechtigt?

Sie können einen Antrag stellen, dass die Kosten für alle Verhütungsmittel, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet hat, übernommen werden.
Das ist möglich im Sozialamt Ihres Wohnortes.

Sie müssen dafür diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen in der Region Hannover
  • Sie sind älter als 22 Jahre
  • Sie erhalten zur Zeit:
    • Leistungen vom Jobcenter oder
    • Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem S GB XII von der Region Hannover bzw. vom Sozialamt Ihres Wohnortes oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt Ihres Wohnortes

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie für Verhütungsmittel nichts bezahlen. Das Sozialamt Ihres Wohnortes regelt die Kostenübernahme für Sie.

Was müssen Sie tun?

Wenn Sie den Antrag im Sozialamt stellen möchten, bringen Sie bitte immer mit:

  • Kostenübernahmeantrag
  • Ihren aktuellen Bescheid über:
    • Leistungen vom Jobcenter
    • Sozialhilfe oder Grundsicherung
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Personalausweis oder Pass

Wenn Sie zur Verhütung die Pille oder den Vaginalring nutzen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
  • und ggfs. den Zahlungsbeleg im Original

Wenn Sie mit Spirale oder Hormonimplantat verhüten möchten, bringen Sie zusätzlich mit:

  • einen Kostenvoranschlag von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt

Wenn Sie sich sterilisieren lassen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • einen Kostenvoranschlag von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit einer
  • Bestätigung, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt oder einen Ablehnungsbescheid Ihrer Krankenkasse
  • Bestätigung einer Beratungsstelle für Frauen, Schwangere oder Familien über eine durchgeführte Beratung

Antrag auf Kostenübernahme

Damit Sie Ihr Geld wiederbekommen:

Den Antrag auf Kostenübernahme finden Sie hier oder auf dem Faltblatt, das Sie nachstehend herunterladen können. Sie können ihn einfach abtrennen.

Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag im Sozialamt Ihres Wohnortes ab.

Bitte geben Sie für evtl. Überweisungen unbedingt Ihre Bankverbindung im Antrag an:

  • Name Ihrer Bank/Sparkasse
  • IBAN (= "neue Kontonummer") und
  • ggf. BIC

Sie bekommen den Antrag auch hier:

  • Rathaus/Bürgerbüro
  • Sozialamt
  • Jobcenter
  • Beratungsstellen für Frauen, Schwangere oder Familien

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