WIR2.0

Das Förderprogramm

Im WIR2.0-Förderprogramm fließen mehrere Töpfe zusammen, um die Umsetzung der Maßnahmen für Migration und Teilhabe finanziell zu unterstützen.

WIR2.0-Förderrichtlinie

Der WIR2.0 richtet sich nicht nur an die Verwaltung sondern hat den Anspruch, auch die Stadtgesellschaft auf dem Weg zu mehr Teilhabegerchtigkeit mitzunehmen. Das Instrument dafür ist das WIR2.0-Förderprogramm. Verwaltungsexterne Akteur*innen wie Migrant*innenorganisationen, Vereine, Verbände, Kollektive oder Einzelpersonen können aus diesem Programm Projektförderungen beantragen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Antragsberechtigten Maßnahmen aus dem WIR2.0-Katalog und die sogenannten Kleinprojekte.

 

 

Antragsberechtigte Maßnahmen

 Antragsberechtigte Maßnahmen

Der WIR2.0 beinhaltet in jedem seiner Handlungsfelder Maßnahmen, die zur Förderung ausgeschrieben werden. Gekennzeichnet sind diese im Katalog als "Antragsberechtigte Maßnahmen". Hierbei handelt es sich jeweils um Grundideen zu konkreten Maßnahmen. Auf die genaue Ausgestaltung  sowie die Umsetzung der Maßnahmen können sich verwaltungsexterne Akteur*innen bewerben. Das WIR2.0-Kuratorium wählt dazu zwei Mal im Jahr jeweils zwei Maßnahmen aus, die dann bekanntgegeben werden. Antragsteller*innen können dann bis zu 50.000€ Fördermittel für die Ausgestaltung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beantragen. Dabei wird auf eine enge Kooperation mit den jeweils zuständigen Stellen der LHH geachtet. Welche Stelle das im einzelnen ist, lässt sich im Katalog schon in etwa an der Kategorie "Kontakt in der Verwaltung" ablesen. Sobald eine Maßnahme ausgeschrieben wird, konkretisiert sich dies noch. Die Höhe der Fördersumme von bis zu 50.000€ bezieht sich ausschließlich auf die im Katalog bereits angelegten antragsberechtigten Maßnahmen.

Welche Maßnahmen jeweils aktuell ausgewählt sind und umgesetzt werden sollen, wird auf diesen Seiten bekannt gegeben.

Alle Anträge auf Projektförderung müssen online im Zuwendungsportal der LHH unter "Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm" gestellt werden

 

Aktuelle Maßnahmen

 

Bekanntmachung WIR2.0-Förderprogramm

Neue WIR2.0-Projekte: Politische Bildung und Unterstützung von Selbstständigen

Ab sofort können Anträge zur Förderung von größeren Projekten zur Unterstützung potenzieller Selbstständiger in Ankunftsquartieren und zur politischen Erw...

lesen

 

 

 

Kleinprojekte

Neben den großen antragsberechtigten Maßnahmen, die im WIR2.0 bereits skizziert sind, gibt es auch die Möglichkeit, Fördermittel für Kleinprojekte zu beantragen. Diese müssen sich an den Zielen des WIR2.0 orientieren. Die Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung der Projekte liegt aber jeweils komplett bei dem*der Antragsteller*in. Anträge über eine Fördersumme von bis zu 5.000€ können jederzeit gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet der Arbeitsausschuss des WIR2.0-Kuratoriums.

Der Arbeitsausschuss tagt im Jahr 2024 im März, Juni und Oktober zu eingegangenen Anträgen. Soll Ihr Antrag in einer bestimmten Sitzung berücksichtigt werden, muss er bis spätestens zum 1. des jeweiligen Monats im Antragsportal der LHH eingegangen sein. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Förderung von Kleinprojekten zusammengefasst.

Alle Anträge auf Projektförderung müssen online im Zuwendungsportal der LHH unter "Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm" gestellt werden

 

 

 

 

Aktuelle Kleinprojekt-Förderrunde

Das WIR2.0-Kuratorium freut sich insbesondere über Anträge zu Projekten, die sich an wohnungs- und obdachlose Menschen richten – auch an solche, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Den Großteil der wohnungs- und obdachlosen Menschen in Deutschland machen Menschen mit Migrationsgeschichte aus. Daher widmet sich das WIR2.0-Förderprogramm dem Thema und setzt einen Fokus auf die Zielgruppen Familien, Jugendliche und Kinder.

 

Weitere Infos und Unterlagen

 

 

 

 

Checklisten zu WIR2.0-Querschnittsthemen:

Im WIR 2.0 sind drei Querschnittsthemen festgelegt (S. 16), die in allen Maßnahmen beachtet werden sollen:

  • Gleichbehandlung,
  • Anerkennung und Förderung von Diversität
  • Zielgruppenorientierte Kommunikation und Konzeption

Die Checklisten sollen Antragsteller*innen dabei unterstützen, die Querschnittsthemen in ihrem jeweiligen Projekt zu berücksichtigen. Sie ist somit als Hilfe zur Antragstellung und Durchführung der Projekte gedacht und müssen nicht ausgefüllt und eingereicht werden. Die besondere Berücksichtigung der Querschnittsthemen kann sich aber positiv auf das Projekt auswirken, da auch den entscheidenden Gremien (WIR2.0-Kuratorium bei Großprojekten, Arbeitsausschuss des Kuratoriums bei Kleinprojekten) die Checklisten vorliegen.

Bei Rückfragen zu den Cheklisten, einzelnen Punkten darauf oder zu den Querschnittsthemen allgemein, wenden Sie sich gerne an die ADS oder das WIR2.0-Team.

 

 

 

Weitere Fördermöglichkeiten:

 

Kommunal, überregional und mehr

Fördermöglichkeiten

Die finanzielle Förderung von Programmen oder Projekten zur Unterstützung der Teilhabemöglichkeiten migrantisierter Menschen findet auf verschiedenen Eben...

lesen