Bekanntmachung WIR2.0-Förderprogramm

Neue WIR2.0-Projekte: Politische Bildung und Unterstützung von Selbstständigen

Ab sofort können Anträge zur Förderung von größeren Projekten zur Unterstützung potenzieller Selbstständiger in Ankunftsquartieren und zur politischen Erwachsenenbildung gestellt werden. Auch die Kleinprojektförderung geht in eine neue Runde.

Der WIR2.0-Maßnahmenkatalog enthält neben vielen Projekten, die von der Verwaltung umgesetzt werden sollen, auch Maßnahmen, für die zivilgesellschaftliche Träger gesucht werden. In seiner letzten Sitzung hat das WIR2.0-Kuratorium entschieden, dass als nächstes die Maßnahmen „Potenzielle Selbstständige in Ankunftsquartieren unterstützen“ aus dem Handlungsfeld Soziales sowie die Maßnahme „Aufsuchende politische Erwachsenenbildung“ aus dem Handlungsfeld Demokratie gefördert werden.

WIR2.0-Förderprogramm

Ab sofort können sich interessierte Gruppen mit einem Antrag darauf bewerben, die im WIR2.0 skizzierte Maßnahmen umzusetzen. Anträge zur Förderung der Maßnahmen müssen bis zum 15. März 2024 online im Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover unter „Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm“ gestellt werden.

Auch die WIR2.0-Kleinprojektförderung geht in eine neue Runde: Vereine, Organisationen und Einzelpersonen können für die Förderung von kleineren Projekten bis zu 5.000 € beantragen. Diese Projekte müssen sich an den Zielen des WIR2.0 orientieren. Die Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung der Projekte liegt aber jeweils komplett bei dem*der Antragsteller*in. Über die Anträge entscheidet der Arbeitsausschuss des WIR2.0-Kuratoriums. Dieser freut sich insbesondere über Anträge zu Projekten, die sich an wohnungs- und obdachlose Menschen richten – auch an solche, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Den Großteil der wohnungs- und obdachlosen Menschen in Deutschland machen Menschen mit Migrationsgeschichte aus. Daher widmet sich das WIR2.0-Förderprogramm dem Thema und setzt einen Fokus auf die Zielgruppen Familien, Jugendliche und Kinder. Anträge hierzu müssen bis zum 1. März 2024 online über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover gestellt werden.

 

Im Folgenden die Texte der Bekanntmachungen zu den zwei oben skizzierten Großprojekten.

 


 

Bekanntmachung WIR2.0-Förderprogramm

(Potenzielle) Selbstständige in Ankunftsquartieren unterstützen

Das WIR2.0-Kuratorium hat entschieden, dass die Maßnahme „Selbstständige in Ankunftsquartieren unterstützen“ aus dem WIR2.0-Handlungsfeld Soziales im Jahr 2024 beginnen soll und dass hierfür Mittel aus dem WIR2.0-Förderprogramm bereitgestellt werden.

Die Maßnahme umfasst:

  • Den Aufbau und regelmäßigen Betrieb einer niedrigschwelligen, stadtteilbezogenen und möglichst mehrsprachigen Beratungsstelle zum Thema berufliche Selbstständigkeit und/oder
  • Den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes von bereits vorhandenen Ausprobierflächen für unterschiedliche Berufsfelder sowie die Bekanntmachung des Netzwerkes und seiner Kontaktmöglichkeiten in Ankunftsquartieren sowie in beiden Fällen
  • den regelmäßigen Kontakt zu relevanten Akteuren im Quartier (bspw. kleine Wirtschaftsgemeinschaften) sowie zum JobCenter, zur Agentur für Arbeit Hannover, zur IHK und zu hannoverimpuls.

Die Maßnahme sollte alle Punkte berücksichtigen, die einzelnen Bausteine können aber abgeändert werden. Migrant*innenorganisationen sowie andere Organisationen der Zivilgesellschaft können ab sofort Anträge auf die Förderung der Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahme stellen.

Ziel der Maßnahme ist eine stärkere Unterstützung von Menschen, die sich bereits in der Selbstständigkeit befinden und solchen, die eine Selbstständigkeit in Erwägung ziehen. Ankunftsquartiere sind für viele Menschen das Tor zur Stadt, in die sie ziehen. Bereits hier Beratungs- und Ausprobier-Angebote zur Selbstständigkeit vorzufinden, kann die Integration in die Stadtgesellschaft und den Arbeitsmarkt erleichtern. Die Potenziale neuer Stadtbewohner*innen früh zu erkennen und zu fördern bereichert wiederum die Stadtgesellschaft. Die Beratung von Menschen, die sich bereits in der Selbstständigkeit befinden kann zudem dazu beitragen, das entsprechende Ankunftsquartier und diejenigen, für die es ein langfristiger Lebensmittelpunkt ist, zu stärken.

Ein Antrag auf Förderung muss ein Konzept sowie einen konkreten Kostenplan enthalten.

Das Erschließen von Kooperationspartner*innen für weitere Drittmittel und ggf. zusätzliche Programmbausteine wird als Pluspunkt gewertet.

Voraussetzungen für die Förderung ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe der Landeshauptstadt Hannover. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €. Davon können Honorare, anteilige Personalkosten, Sachmittel (z.B. für Öffentlichkeitsarbeit) oder Aufwandsentschädigungen bezahlt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie sowie dem WIR2.0-Maßnahmenkatalog. Die Maßnahme ist dort auf Seite 47 beschrieben.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bis zum 15.03.2024 online über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover unter „Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm“ ein:         zuwendungen.hannover-stadt.de

 

Ansprechpartner*innen in der Verwaltung

Für inhaltliche Fragen:
Bettina Doering
0511 / 168-44319
Bettina.Doering@Hannover-Stadt.de

 

Für technische Fragen zur Antragsstellung:
Annika Postel
0511 / 168-40939
Annika.Postel@Hannover-Stadt.de

 


 

Bekanntmachung WIR2.0-Förderprogramm

Aufsuchende politische Erwachsenenbildung

Das WIR2.0-Kuratorium hat entschieden, dass die Maßnahme „Aufsuchende politische Erwachsenenbildung“ aus dem WIR2.0-Handlungsfeld Demokratie im Jahr 2024 beginnen soll und dass hierfür Mittel aus dem beim WIR2.0-Förderprogramm bereitgestellt werden sollen.

Die Maßnahme sollte folgende Punkte umfassen

•             Konzeptentwicklung und Aufbau eines Pools von Expert*innen

•             Erprobung von Gesprächsformaten sowohl für institutionalisierte Orte als auch für offene Räume im Stadtteil

•             Abschlussfachtag mit Akteur*innen aus den Stadtteilen.

Alle genannten Punkte sollten im Antrag berücksichtigt werden, können aber abgeändert werden. Sollten Sie jedoch komplett andere Ideen haben, wie die Ziele der Maßnahme erreicht werden können, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Migrant*innenorganisationen (MSOen), aber auch andere Organisationen der Zivilgesellschaft wie auch Einzelpersonen können ab sofort Anträge auf die Förderung der Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahme stellen.

Ziel der Maßnahme ist die Förderung eines niedrigschwelligen Austausches über Politik und Demokratie mit unterschiedlichen Zielgruppen der Stadtgesellschaft. Ein Antrag auf Förderung muss ein entsprechendes Konzept mit nachvollziehbaren Meilensteinen sowie einen konkreten Kostenplan enthalten.

Voraussetzungen für die Förderung sind die Kooperation mit hannoverschen MSOen sowie die enge Zusammenarbeit mit der Stelle für Demokratiestärkung der Landeshauptstadt Hannover. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €. Davon können Honorare, anteilig Personalkosten, Sachmittel (z.B. für Öffentlichkeitsarbeit) oder Aufwandsentschädigungen bezahlt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie sowie dem WIR2.0. Die Maßnahme ist dort auf Seite 74 beschrieben.

Ihre Bewerbungen reichen Sie bitte bis zum 15. März 2024 online über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover unter „Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm“ ein: zuwendungen.hannover-stadt.de

 

Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung

Für technische Fragen zur Antragsstellung:
Frau Rawan Hamdan
0511 / 168-36589
Rawan.Hamdan@Hannover-Stadt.de

 

Für inhaltliche Fragen:
Frau Nima Moraghebi
0511 / 168-36466
Nima.Moraghebi@Hannover-Stadt.de