Leichte Sprache

Wer darf bei der Europa∙wahl wählen?

Am 9. Juni 2024 ist in Deutschland die Europa∙wahl.
Aber nicht alle Menschen in Deutschland dürfen vielleicht wählen gehen.
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über das Thema.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Am 9. Juni 2024 ist in Deutschland die Europa∙wahl.

Sie möchten wissen:

        Was wählen die Menschen bei der Europa∙wahl?

Dann finden Sie hier weitere Informationen in Leichter Sprache.

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Was wählen die Menschen bei der Europa∙wahl?

Bei der Europa∙wahl wählen die Menschen in Deutschland neue Mitglieder für das Europäische Parlament. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu...

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Wer darf bei der Europa∙wahl wählen?

Am 9. Juni 2024 dürfen Sie Mitglieder für das Europäische Parlament wählen.

Sie möchten wählen gehen?

Dann müssen Sie diese Dinge beachten:

1. Nur wahl∙berechtigte Personen dürfen wählen

Diese Personen sind wahl∙berechtigt:

  • Personen ab 16 Jahren.
  • Personen mit einem deutschen Pass.
    Oder Personen mit einem Pass aus einem anderen EU-Land.
    Ein EU-Land ist ein Land in Europa.
    Zu Europa gehören 27 Länder.
    Deutschland gehört zu Europa.
  • Die Person muss seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnen.
    Zum Beispiel:
    Sie kommen aus einem anderen EU-Land?
    Aber Sie wohnen in Deutschland?
    Dann dürfen Sie auch wählen.
  • Und Personen mit dem Recht zu wählen.
    Das heißt:
    Ein Gericht hat Ihnen das Recht zu wählen verboten?
    Dann dürfen Sie nicht wählen.

2. Auch Menschen außerhalb von Deutschland dürfen wählen

Diese Personen sind wahl∙berechtigt:

  • Personen ab 16 Jahren.
  • Personen mit einem deutschen Pass.
    Oder Personen mit einem Pass aus einem anderen EU-Land.
    Ein EU-Land ist ein Land in Europa.
    Zu Europa gehören 27 Länder.
    Deutschland gehört zu Europa.
  • Die Person muss seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnen.
    Zum Beispiel:
    Sie kommen aus einem anderen EU-Land?
    Aber Sie wohnen in Deutschland?
    Dann dürfen Sie auch wählen.
  • Und Personen mit dem Recht zu wählen.
    Das heißt:
    Ein Gericht hat Ihnen das Recht zu wählen verboten?
    Dann dürfen Sie nicht wählen.

3. Ihr Name muss im Wähler∙verzeichnis stehen

Ein Wähler∙verzeichnis ist eine Liste mit Namen.

Auf dieser Liste muss auch Ihr Name stehen.

Ihr Name steht auf der Liste?

Dann dürfen Sie wählen.

Ihr Name steht nicht auf der Liste?

Dann dürfen Sie nicht wählen.

So können Sie wissen:

        Mein Name steht auf der Liste.

Sie sind 16 Jahre alt?

Sie haben einen deutschen Pass?

Sie wohnen mindestens 3 Monate in Deutschland?

Oder in einem anderen EU-Land?

Und ein Gericht hat Ihnen das Recht zu wählen nicht verboten?

Dann stehen Sie automatisch auf der Liste.

Sie müssen also nichts tun.

Sie wohnen in der Landes∙hauptstadt Hannover?

Dann können Sie auch zum Neuen Rathaus in den Bürger∙saal gehen.

Und Sie können erfahren:

        Steht mein Name auf der Liste?

Das können Sie an diesen Terminen machen:

Vom 21. bis 24. Mai 2024:

  • Am 21. Mai von 8 Uhr bis 18 Uhr.
  • Am 22. Mai von 8 Uhr bis 15 Uhr.
  • Am 23. Mai von 8 Uhr bis 18 Uhr.
  • Und am 24. Mai von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Sie wohnen in der Region Hannover?

Dann müssen Sie in das Bürger∙büro von Ihrer Stadt oder Gemeinde gehen.

Klicken Sie für weitere Informationen auf dieses Feld:

Städte und Gemeinden

Kommunen in der Region Hannover

Von B wie Barsinghausen bis W wie Wunstorf. Die 21 Städte und Gemeinden der Region Hannover.

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Sie möchten Ihren Namen in ein Wähler∙verzeichnis eintragen?

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

        Das heißt:
        Sie müssen ein Formular ausfüllen.

Und Sie können das noch bis zum 19. Mai 2024 machen.

4. Oder Sie müssen eine Wahl∙benachrichtigung zeigen

Sie sind wahl∙berechtigt?

Dann bekommen Sie noch vor der Wahl eine Wahl∙benachrichtigung.

        Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
        Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post.
        Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen.
        Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht das Datum von der Wahl.
        Und die Uhrzeit.
        Und auch eine Adresse.
        Diese Adresse ist von einem Ort.
        Dieser Ort heißt: Wahl∙lokal.

Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie bis zum 18. Mai 2024 per Post.

Mit der Wahl∙benachrichtigung können Sie auch die Brief∙wahl machen.

        Bei der Brief∙wahl wählen Sie schon vor dem Wahl∙tag.
        Bei der Brief∙wahl wählen Sie per Brief.
        Dafür bekommen Sie bestimmte Unterlagen.
        Und Sie bekommen einen Wahl∙schein.
        Die Unterlagen müssen Sie dann per Post an das Wahl∙amt zurück∙schicken.
        So müssen Sie nicht zum Wahl∙amt gehen.
        Und Sie können trotzdem an der Europa∙wahl teil∙nehmen.

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