1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund § 115 i. V. m. § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Regionsversammlung in der Sitzung am 25.6.2013 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts-jahr 2013 beschlossen.