Schulfahrkarte zur ÖPNV-Nutzung

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung wird grundsätzlich durch die Aushändigung einer Schulfahrkarte erfüllt.

Mit der Schulfahrkarte können öffentliche Verkehrsmittel im Tarifgebiet des GVH (in den Tarifzonen ABC) kostenlos genutzt werden. 

Die Schulfahrkarte wird im Schulsekretariat der besuchten Schule im Auftrag und auf Kosten der Region Hannover ausgestellt. Hierfür wird ein Passbild der Schülerin bzw. des Schülers benötigt. 

Bei jeder Änderung (Wohnortwechsel, Schulwechsel, Ausschulung, etc.) ist die Schulfahrkarte unverzüglich im Sekretariat der bisherigen Schule zurückzugeben. Eine Neuausstellung kann in der neuen Schule beantragt werden. Beschädigte Schulfahrkarten sind ebenfalls unverzüglich im Sekretariat vorzulegen, und ggf. neu zu beantragen.

Schulfahrkarten, die bereits vor dem Schuljahr 2020/2021 auf älteren Kundenkarten ausgegeben worden sind behalten ihre Gültigkeit und berechtigen ebenfalls zur uneingeschränkten Fahrt im Tarifgebiet des GVH (in den Tarifzonen ABC).