Flüchtlingshilfe

Aufnahme von Kindern und Jugendlichen

Informationen für die Kommunen: Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt am Rbge., Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf

Warten

Wo kann ich mich melden, wenn ich ein unbegleitetes Kind oder Jugendlichen aufnehmen möchte?

Der Fachbereich Jugend der Region Hannover Region Hannover ist Ihr Absprechpartner, wenn Sie in einer der folgenden Städte oder Gemeinden wohnen: Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt am Rbge., Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf.

Leben Sie in einer dieser Kommunen, können Sie Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Email) an pkd-ukraine@region-hannover.de  schicken. Ihre Kontaktdaten werden zunächst nur in einer Liste erfasst. 
Der Pflegekinderdienst der Region Hannover wird sich erst mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn es einen tatsächlichen Bedarf gibt. Aktuell gehen wir jedoch davon aus, die meisten Kinder und Jugendlichen, die allein in der Region Hannover ankommen, bereits eine sichere Anlaufstelle bei Verwandten oder Bekannten haben.

Falls Sie in einer anderen Stadt oder Gemeinde leben, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jugendamt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Kind oder Jugendlichen aufzunehmen?

Sie benötigen vor allem Zeit, ausreichend Platz und Erziehungserfahrung. Die Kinder bzw. Jugendlichen, die unbegleitet hier ankommen, benötigen Erwachsene, die für sie da sind, die ihnen Sicherheit und Orientierung geben. Sie brauchen Ansprechpersonen, die ihnen einerseits ein Stück Normalität bieten, aber auch sie in der Verarbeitung des Erlebten und der Trennung von den Eltern unterstützen. Daher können russische bzw. ukrainische Sprachkenntnisse von Vorteil sein.
Auch müssen Sie belastbar und gesund sein. Weitere Voraussetzungen sind eine stabile familiäre Situation, finanzielle Absicherung sowie Straffreiheit.

Wenn Sie personensorgeberechtigt sind oder einen (vorübergehenden) Erziehungs- bzw. Betreuungsauftrag durch die Eltern erhalten haben, so können Sie die Minderjährigen beim Bürgerbüro in Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden. Leistungsanträge können bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden gestellt werden.  

Wie ist das Bewerbungsverfahren?

Um ein unbegleitetes Kind oder Jugendlichen als Pflegekind aufnehmen zu können, müssen Sie ein Bewerberverfahren im Pflegekinderdienst der Region Hannover durchlaufen. Dieses Verfahren dient dazu, Sie besser kennenzulernen: wie sind Ihre Lebensverhältnisse, was leitet Sie, voraus schöpfen Sie Kraft, was können Sie den Kindern und Jugendlichen mitgeben u.a.m.?

Wie alt sind die Kinder bzw. Jugendlichen?

Dazu gibt es noch keinerlei Erkenntnisse. Es könnten alle Altersgruppen vertreten sein.

Handelt es sich um Waisenkinder?

Wir gehen davon aus, dass die meisten Kinder bzw. Jugendlichen zwar unbegleitet, aber nicht elternlos bzw. ohne Familie sind. 

Wie lange ist die Aufnahme der Kinder in den Familien ungefähr vorgesehen?

Hierzu gibt es noch keine Prognosen. Das hängt von der Dauer des Krieges ab. Der Aufenthalt sollte so kurz wie möglich sein, da die Zusammenführung mit den Eltern Vorrang hat. Stellen Sie sich jedoch auf mehrere Monate ein.