Herrenhäuser Gärten

Gartenordnung

Die Herrenhäuser Gärten sind ein Gartendenkmal von europäischem Rang und ein einzigartiger Ort, um vollendete Gartenkunst mit allen Sinnen zu genießen. Damit alle Gäste diesen Garten ungestört erleben können, bitten wir Sie um die Einhaltung folgender Regeln.

Nicht gestattet ist/sind unter anderem:

  • Das Mitführen von Hunden im Großen Garten, im Berggarten und im Museum.
  • Das Fahren oder Mitführen von Fahrrädern (Ausnahmen für Mobilitätseingeschränkte nach Absprache).
  • Überfliegen bzw. Foto- oder Filmaufnahmen mit Drohnen
  • Beete, Skulpturen und Brunnen zu betreten oder gar zu beschädigen
  • Grillen und das Entfachen von offenem Feuer (z.B. Kerzen).
  • Die Mitnahme von Sonnenschirmen, (Falt-)Liegestühlen, Sitzsäcken, Bierzeltgarnituren, Bierkästen, und Tischen.

Den Anordnungen des Garten-, Aufsichts- und Kassenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Weitere Regeln und Hinweise finden sich in den Gartenordnungen für den Großen Garten und den Berggarten sowie für den Georgengarten in der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO). Für Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, eine Handreichung zum Internationalen Feuerwerkswettbewerb folgt ebenfalls unterhalb.

Gartenordnung

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