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Grillen in Hannovers Parks? Ja, aber ...

Nicht nur am Ihmeufer duftet es an warmen Tagen wieder nach Bratwürstchen und Grillfleisch. Wo ist das Grillen in Hannover möglich?

Grillen auf Hannovers Grünflächen: Bitte nur mit Vorsicht und Verantwortung!

Grillen mit Rücksicht

Geregelt ist die Grillerlaubnis in der „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (SOG-VO). Danach ist das Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Hannover unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen geduldet. Dabei ist

  1. ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Grillgeräten zu verwenden,
  2. der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen aufzustellen und zu betreiben
  3. die Holzkohle nach dem Grillen vollständig zu löschen und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

Hier darf man grundsätzlich nicht grillen

Untersagt ist das Grillen

  • außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen
  • auf Spielplätzen und Friedhöfen
  • in Wäldern (siehe Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung/NWaldLG) sowie in Gartendenkmalen (z.B. Maschpark, Großer Garten, Berggarten) und in den Landschaftsschutzgebieten

Eine Übersicht der unter Denkmalschutz stehenden Anlagen gibt es hier.

Im Gartenfriedhof und in Teilen des Von-Alten-Garten ist das Grillen ebenfalls verboten. Dort stehen wie in allen Gartendenkmälern entsprechende Hinweisschilder.

Wer ganz sicher gehen will, kann sich beim Bürger-Service im Fachbereich Umwelt & Stadtgrün erkundigen, ob das Grillen am gewünschten Ort zulässig ist (Tel.: 0511 / 168 – 43801, E-Mail: umweltkommunikation@hannover-stadt.de)

Grillen, Barbeque, Picknick

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