
ERLEBNISPAKETE
Winter-Erlebnispakete
Genießen Sie die Winterzeit in Hannover mit unseren winterlichen Erlebnispaketen mehr...
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Genießen Sie die Winterzeit in Hannover mit unseren winterlichen Erlebnispaketen mehr...
Damit die Straßen, Wege und Zufahrten im öffentlichen Bereich und vor privaten Grundstücken auch in der kalten Jahreszeit sicher bleiben, informiert der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) über die Grundlagen des kommunalen Winterdienstes und die Pflichten der Stadtbewohner.
aha ist für Schnee und Eis bestens gerüstet. Rund 6.000 Tonnen Salz und 3.500 Tonnen Splitt hat die Straßenreinigung eingelagert, dazu kommen 2.000 Tonnen Streusand.
In den Wintermonaten beobachtet aha regelmäßig die verschiedenen Wetterdienste. Wenn diese Schnee oder Eisglätte vorhersagen, kontrollieren aha-Mitarbeiter bereits nachts Straßen und Fußgängerüberwege im Stadtgebiet Hannover. Wenn der Winterdienst ausrücken muss, verständigen sie die Kollegen der Rufbereitschaft. Innerhalb von 45 Minuten beginnen die Einsatzmannschaften dann mit dem Räumen und Streuen. Die Rufbereitschaft für den Winterdienst setzt jeweils mit dem 15. Oktober ein und endet in der Regel zum 31. März eines jeden Jahres.
Den gesetzlichen Anforderungen zur Verkehrssicherungspflicht entsprechend, ist der kommunale Winterdienst verpflichtet, verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Stellen auf öffentlichen Flächen zu räumen und zu streuen. Hierunter fallen nach dem kommunalen Räum- und Streuplan unter anderem die viel befahrenen Haupt- und Durchgangsstraßen, die vor allem dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, sowie Zufahrten zu Krankenhäusern, Feuerwachen und Polizeidienststellen. Im Stadtgebiet sind das rund 420 Kilometer. Oberste Priorität haben in Hannover auch 3.800 Fußgängerüberwege, 715 Behindertenparkplätze und Fußgängerzonen mit einer Gesamtfläche von gut 500.000 Quadratmetern.
In einer zweiten Stufe kümmern sich die aha-Winterdienstmitarbeiter nachrangig um kleinere Verbindungs-, Wohn- und Nebenstraßen.
Auch für die Sicherheit auf den wichtigsten Fahrradstrecken ist gesorgt: In Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und aha hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, circa 250 Kilometer mit oberster Priorität im Winterdienst zu bearbeiten.
aha arbeitet nach dem Prinzip des differenzierten Winterdienstes, bei dem Salz nur dort eingesetzt wird, wo es notwendig und sinnvoll ist. Deshalb werden vorrangig abstumpfende Streumittel wie Splitt und Sand, insbesondere auf allen Flächen ohne Fahrverkehr, eingesetzt. Weniger Salz im Winterdienst ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern bedeutet auch weniger Schäden an Fahrzeugen, Straßen und Brücken. Pro Einsatz und Quadratmeter streut aha nach den oben genannten Vorgaben je nach Bedarf durchschnittlich 100 g Splitt oder 10 g Feuchtsalz.
Jeder Grundstückseigentümer – auch Hinterlieger – sind für das Räumen und Streuen von angrenzenden Gehwegen verantwortlich. Ausgenommen davon sind laut § 4 der Straßenreinigungssatzung nur der Cityring, der Weißekreuzplatz und dessen Verbindung zum Cityring. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich je nach Grundstückslage unter Umständen auch auf die Gehwege zu Haltestellen, zu den Auf- und Abgängen von U-Bahnanlagen (nur deren Zuwegung, nicht die Auf- und Abgänge selbst) und die Flächen zu den Wartehäuschen des öffentlichen Nahverkehrs.
Auf Gehwegen darf nur mit Splitt oder Sand gestreut werden. Als Serviceangebot hat aha hierfür rund 1.000 Streusandkisten im Stadtgebiet Hannover aufgestellt, aus denen sich Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos bedienen können. Salz ist lediglich auf Treppen und Rampen erlaubt. Die Räum- und Streupflicht besteht werktags von 7 bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 22 Uhr. In angemessenen Zeitabständen und je nach Wetterlage muss mehrmals täglich geräumt und gestreut werden. Die Abfallfahnder von aha sind verpflichtet, die Einhaltung der Räum- und Streupflichten sowie des Salzverbotes zu kontrollieren und Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
aha bittet außerdem darum, die Zugänge zu den Müllbehältern für eine reibungslose Müllabfuhr schnee- und eisfrei zu halten. Zudem sind die Gossen und Ablaufschächte freizuhalten, damit Tauwasser ungehindert abfließen kann. So wird vermieden, dass bei erneutem Frost Wasser zu gefährlichen Eisflächen gefriert.
(Aktualisiert: 13. Februar 2018)
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