Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) räumt öffentliche Straßen, Wege und Zufahrten. Eigentümer sind für Gehwege am eigenem Grundstück verantwortlich.
Damit die Straßen, Wege und Zufahrten im öffentlichen Bereich und vor privaten Grundstücken auch in der kalten Jahreszeit sicher bleiben, informiert der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) über die Grundlagen des kommunalen Winterdienstes und die Pflichten der Stadtbewohner.
aha ist für Schnee und Eis bestens gerüstet. Rund 6.000 Tonnen Salz und 3.500 Tonnen Splitt hat die Straßenreinigung eingelagert, dazu kommen 2.000 Tonnen Streusand.
Kontrolle bereits in der Nacht
In den Wintermonaten beobachtet aha regelmäßig die verschiedenen Wetterdienste. Wenn diese Schnee oder Eisglätte vorhersagen, kontrollieren aha-Mitarbeiter bereits nachts Straßen und Fußgängerüberwege im Stadtgebiet Hannover. Zusätzlich nutzt die Einsatzleitung von aha auch die Informationen von vier Glättemeldeanlagen im Stadtgebiet. Die Anlagen wurden nach umfassenden thermographischen Vermessungen des Straßennetzes an den kältesten und einsatzkritischsten Punkten im Einsatzgebiet aufgestellt. Sensoren melden die Werte per Handynetz. Somit kann der Winterdienst sich ein genaues Bild machen, wann die Streufahrzeuge wieder auf Tour geschickt werden müssen.
Wenn der Winterdienst ausrücken muss, verständigen sie die Kollegen der Rufbereitschaft. Innerhalb von 45 Minuten beginnen die Einsatzmannschaften dann mit dem Räumen und Streuen. Die Rufbereitschaft für den Winterdienst setzt jeweils mit dem 15. Oktober ein und endet in der Regel zum 31. März eines jeden Jahres.
Priorität: Räumung von verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen
Den gesetzlichen Anforderungen zur Verkehrssicherungspflicht entsprechend, ist der kommunale Winterdienst verpflichtet, verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Stellen auf öffentlichen Flächen zu räumen und zu streuen. Hierunter fallen nach dem kommunalen Räum- und Streuplan unter anderem die viel befahrenen Haupt- und Durchgangsstraßen, die vor allem dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, sowie Zufahrten zu Krankenhäusern, Feuerwachen und Polizeidienststellen. Im Stadtgebiet sind das rund 420 Kilometer. Oberste Priorität haben in Hannover auch 3.800 Fußgängerüberwege, 715 Behindertenparkplätze und Fußgängerzonen mit einer Gesamtfläche von gut 500.000 Quadratmetern.
Zweite Stufe
In einer zweiten Stufe kümmern sich die aha-Winterdienstmitarbeiter nachrangig um kleinere Verbindungs-, Wohn- und Nebenstraßen.
Fahrradstrecken
Auch für die Sicherheit auf den wichtigsten Fahrradstrecken ist gesorgt: In Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und aha hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, circa 250 Kilometer mit oberster Priorität im Winterdienst zu bearbeiten.
Dafür sind Grundstückseigentümer verantwortlich
Jeder Grundstückseigentümer – auch Hinterlieger – ist für das Räumen und Streuen von angrenzenden Gehwegen verantwortlich. Ausgenommen davon sind laut § 4 der Straßenreinigungssatzung nur der Cityring, der Weißekreuzplatz und dessen Verbindung zum Cityring. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich je nach Grundstückslage unter Umständen auch auf die Gehwege zu Haltestellen, zu den Auf- und Abgängen von U-Bahnanlagen (nur deren Zuwegung, nicht die Auf- und Abgänge selbst) und die Flächen zu den Wartehäuschen des öffentlichen Nahverkehrs. Hauseigentümer und Vermieter können ihrerseits die Pflicht, vor dem Haus Schnee zu räumen und die Gehsteige zu streuen, auf ihre Mieter abwälzen. Ob man als Mieter schippen und streuen muss, steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung (wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Mietvertrages ist). Ganz wichtig: Wer für den Winterdienst zuständig sind, sollte das ernst nehmen. Wenn man verreist, krank ist oder arbeiten muss, muss ein Ersatz gesucht werden, der den Winterdienst übernimmt. Denn wenn jemand ausrutscht, weil nicht geräumt wurde, ist möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen. Oder man riskiert sogar eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Räum- und Streupflicht
Auf Gehwegen darf nur mit Splitt oder Sand gestreut werden. Als Serviceangebot hat aha hierfür rund 1.000 Streusandkisten im Stadtgebiet Hannover aufgestellt, aus denen sich Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos bedienen können. Diese werden regelmäßig mit Sand aufgefüllt. Wer dennoch eine leere Kiste vor-findet, kann dies dem aha-Service unter 0800 999 11 99 kostenlos mitteilen. Eine Liste aller Streusandkisten im Stadtgebiet gibt es auf unserer Internetseite unter: www.aha-region.de
Salz ist lediglich auf Treppen und Rampen erlaubt. Die Räum- und Streupflicht besteht werktags von 7 bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 22 Uhr. In angemessenen Zeitabständen und je nach Wetterlage muss mehrmals täglich geräumt und gestreut werden. Die Abfallfahnder von aha sind verpflichtet, die Einhaltung der Räum- und Streupflichten sowie des Salzverbotes zu kontrollieren und Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Zugänge zu den Müllbehältern schnee- und eisfrei halten
aha bittet außerdem darum, die Zugänge zu den Müllbehältern für eine reibungslose Müllabfuhr schnee- und eisfrei zu halten. Zudem sind die Gossen und Ablaufschächte freizuhalten, damit Tauwasser ungehindert abfließen kann. So wird vermieden, dass bei erneutem Frost Wasser zu gefährlichen Eisflächen gefriert.