Tipps vom TÜV

Wer zahlt bei einem Unfall auf Glatteis?

Streufahrzeug bei Glatteis im Einsatz.

Im Winter kommt es bei Glatteis und rutschigen Straßen vermehrt zu Unfällen. Selbst wer nicht Unfallverursacher ist, wird nach Angaben des TÜV Nord in der Regel in die Schadensregulierung mit einbezogen, denn den Geschädigten trifft häufig eine Mitschuld.

"Jeder Autofahrer muss sich bei Glatteis darauf einstellen, dass sich schon geringste Fahrfehler gravierend auswirken können", sagt Helge Trapp, Leiter der TÜV-Station in Hannover-Anderten in der Hägenstraße 6. "Bei glatter Straße sollte man daher seine Fahrweise anpassen und notfalls sogar Schritttempo fahren." Wenn die Straßen plötzlich glatt werden, sollte man immer genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern halten und hektisches Bremsen vermeiden. Auch heftige Lenkbewegungen und starkes Beschleunigen vergrößern die Rutschgefahr. Um ein Durchdrehen der Räder zu verhindern kann es auch nützlich sein, im möglichst hohen Gang zu fahren. Bei Glätte ist außerdem der Bremsweg länger als sonst. Daher sollte man die Fahrt am besten zusätzlich mit der Motorbremse verzögern. Kommt das Auto trotzdem mal ins Schleudern, hilft Auskuppeln und leichtes, gefühlvolles Gegenlenken. Und vor allem: von Oktober bis Ostern stets mit Winterreifen fahren. Wer ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch ein Bußgeld und den Verlust seines Versicherungsschutzes.

Schadensregulierung

Wenn es trotzdem einmal kracht, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, denn die Regulierung von fremden Schäden wird in der Regel von der Kfz-Haftpflicht übernommen. Dazu gehören sowohl Blech- als auch Personenschäden. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, springt die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein. "Es kann vorkommen, dass Versicherungen aufgrund von unangepasster Fahrweise die Zahlung ablehnen", weiß Trapp. In solchen Fällen sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert und gegebenenfalls auf das Unfallprotokoll der Polizei verwiesen werden. Bei Zweifeln an der Schuldfrage können auch die Experten von TÜV Nord helfen. "Als amtlich anerkannte Sachverständige führen wir auf Wunsch eine Unfallanalyse durch oder erstellen ein Unfall- oder Schadengutachten, das auch von Polizei und Versicherungen anerkannt wird", so Trapp. Das schützt vor unberechtigten Forderungen und hilft, finanzielle Ansprüche durchzusetzen.

(Veröffentlicht am 11. Dezember 2015)