Überwachung der Badegewässer durch den Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover
gemäß Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung, und der Nds. Badegewässerverordnung vom 10.04.2008.
Die Durchführung der Überwachung liegt beim Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover.
- Das Gesundheitsamt entnimmt während der Badesaison vom 15.05. bis zum 15.09. in 4-wöchigen Abständen Gewässerproben, die im regionseigenen Wasserlabor auf die Darmbakterien Escherichia. coli und Intestinale Enterokokken untersucht werden. Damit rechtzeitig vor Start der Badesaison eine Aussage über die Wasserqualität gemacht werden kann, wird bereits 10 bis 20 Tage vorher die erste von ca. sechs Probenahmen durchgeführt (zur Akkreditierungsurkunde und Liste der Prüfverfahren im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung).
- Nach der jetzt gültigen Regelung müssen nur die zwei genannten bakteriologischen Parameter untersucht werden. Vor Ort wird eine Wasserprobe aus dem Gewässer gezogen, welche die in der Tabelle genannten Grenzwerte (GW) nicht überschreiten darf. Die Probe wird gekühlt zum Labor gebracht. Durch den Probenehmer wird bei der Ortsbesichtigung auch auf sichtbare Verschmutzungen oder Besonderheiten wie z.B. starkes Algenwachstum (mögliche Massenvermehrung von Blaualgen) geachtet.
| bakteriologische Parameter | Grenzwert (GW) |
|---|
| Escherichia coli in 100 ml | 1.800 |
| Intestinale Enterokokken in 100 ml | 700 |
- Hygienische Sichtung der sanitären Einrichtungen und allgemeiner Zustand der Anlage.
- Bei Grenzwertüberschreitungen (GW) wird das Baden an dem See bzw. der Badestelle verboten. Eine Grenzwertüberschreitung liegt dann vor, wenn eine Kontrollprobe das Ergebnis bestätigt. Ein Badeverbot wird durch Schilder direkt am See bekannt gegeben. Das Badeverbot kann erst wieder aufgehoben werden, wenn das Ergebnis einer Ortsbesichtigung ohne Auffälligkeiten ist und durch Nachuntersuchung an drei repräsentativen Stellen der Badestelle das Badegewässer als wieder zum Baden geeignet anzusehen ist.
An den von der Region Hannover überwachten Seen können Sie im Bedarfsfall auf die nachfolgenden Schilder treffen:
Warnung Blaualgen
Badedermatitis (Zerkariendermatitis)
Badeverbot