Damit Baden nicht die Gesundheit gefährdet

EU-Badegewässer in der Region

EU-Badegewässer werden vom Fachbereich Gesundheitsmanagement regelmässig untersucht und überwacht um die Gefahren für die Gesundheit zu minimieren. Nicht alle Gewässer in der Region Hannover sind EU-Badegewässer. Wer sicher gehen möchte, sollte nur in den ausgewiesenen Gewässer baden gehen.

Waldsee Hämelerwald

Überwachung der Badegewässer durch den Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover

gemäß Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung, und der Nds. Badegewässerverordnung vom 10.04.2008.

Die Durchführung der Überwachung liegt beim Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover.

  • Bakteriologische Proben durch das Gesundheitsamt während der Badesaison vom 15.05. bis 15.09.  in 4-wöchigen Abständen.  Eine erste Probe wird zwischen 10 und 20 Tage vor Saisonbeginn genommen, damit vom Gesundheitsamt zum Saisonbeginn eine Aussage über die Wasserqualität gemacht werden kann (Anzahl der Proben pro Saison in der Regel 5 Stück pro Badestelle)
  • Nach der jetzt gültigen Regelung müssen nur die zwei genannten bakteriologischen Parameter untersucht werden. Vor Ort wird eine Wasserprobe aus dem Gewässer gezogen, welche die in der Tabelle genannten Grenzwerte (GW) nicht überschreiten darf. Die Probe wird gekühlt zum Labor gebracht. Durch den Probenehmer wird bei der Ortsbesichtigung auch auf sichtbare Verschmutzungen oder Besonderheiten wie z.B. starkes Algenwachstum (mögliche Massenvermehrung von Blaualgen) geachtet.

bakteriologische Parameter

Grenzwert (GW)

Escherichia coli in 100 ml

1.800

Intestinale Enterokokken in 100 ml

700

  • Hygienische Sichtung der sanitären Einrichtungen und allgemeiner Zustand der Anlage.
  • Bei Grenzwertüberschreitungen (GW) wird das Baden an dem See bzw. der Badestelle verboten. Eine Grenzwertüberschreitung liegt dann vor, wenn eine Kontrollprobe das Ergebnis bestätigt. Ein Badeverbot wird durch Schilder direkt am See bekannt gegeben. Das Badeverbot kann erst wieder aufgehoben werden, wenn das Ergebnis einer Ortsbesichtigung ohne Auffälligkeiten ist und durch Nachuntersuchung an drei repräsentativen Stellen der Badestelle das Badegewässer als wieder zum Baden geeignet anzusehen ist.

An den von der Region Hannover überwachten Seen können Sie im Bedarfsfall auf die nachfolgenden Schilder treffen:

Warnung Blaualgen
Badedermatitis (Zerkariendermatitis)
Badeverbot