Nach Ziffer 3.6 der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“ bestehen folgende Fördermöglichkeiten für den Leistungssport:
3.6 Förderung des Leistungssports
- Die LHH fördert den Leistungssport im Grundsatz dadurch, dass sie den Verbänden, Vereinen und Sporttreibenden entweder leistungssportgerechte sportliche Anlagen zur Nutzung oder Grundstücke zum Betrieb solcher Anlagen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Es gelten dafür die Regelungen nach Ziffer 3.5 dieser Grundsätze. Darüber hinaus gewährt die LHH Zuwendungen für die nachfolgend genannten Zwecke.
3.6.1 Zuwendung für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
- Die LHH zahlt für die Teilnahme von Sportler*innen (Startklassen: Jugend, Junioren, offene Klasse) an Deutschen Meisterschaften als Einzelstartende oder Mannschaften einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten bis zur maximalen Höhe von 25,- €/Nacht/Person. Die Höhe der tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten ist der LHH nachzuweisen.
Nicht gefördert werden Einzelsportler*innen oder Mannschaften, die ihren Sport berufsmäßig ausüben (Profisportler*innen).
3.6.2 Zuwendungen für Mannschaften in der höchsten deutschen Klasse
- Für Mannschaften, die in ihrer Sportart der höchsten deutschen Spielklasse auf Bundesebene angehören, gewährt die LHH Zuschüsse bis zur Höhe von 50 % der entstandenen Fahrtkosten, maximal 0,10 €/Person/km. Die Kilometerberechnung erfolgt auf Grundlage eines amtlichen Routenplaners.
- Nicht gefördert werden Einzelsportler*innen oder Mannschaften, die ihren Sport berufsmäßig ausüben (Profisportler*innen).
3.6.3 Zuwendung für die Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Turnieren
- Die LHH zahlt für die Teilnahme von Sportler*innen an internationalen Wettbewerben oder Turnieren als Einzelstartende oder Mannschaften einen Zuschuss zu Übernachtungskosten bis zur maximalen Höhe von 25,-€/Nacht/Person. Die Höhe der tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten ist der LHH nachzuweisen. Die Zuwendung ist um die Beträge zu kürzen, die von Bund, Land oder Sportorganisationen zu den Fahrtkosten gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Haushaltsplan.
Bitte beachten Sie, dass die Zuschussanträge für das laufende Jahr grundsätzlich bis zum 15.10. d.J. bei uns einzureichen sind. Erst danach erfolgt insgesamt eine Berechnung und Auszahlung der Zuwendungen. Gerne können Sie alle Unterlagen bei uns einreichen, sobald Ihnen diese vollständig vorliegen.
Zu spät eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden, auch nicht im folgenden Jahr.
Ausnahme: Findet die Meisterschaft/der Bundesligawettkampf erst nach dem 01.09. d.J. statt, kann ein Zuschussantrag auch noch nach dem 15.10. d.J. gestellt werden. Diese Anträge werden in der Abrechnung des folgenden Jahres (Frist 15.10.) berücksichtigt.
Die Höhe der Zuwendungen für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften und der Zuwendungen für Mannschaften in den höchsten deutschen Klasse ist auch von den für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Zahl der antragstellenden Vereine abhängig.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Zuwendungen gemäß Punkt 3.6.3 nur gewährt werden können, wenn nach Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß Punkt 3.6.1 und 3.6.2 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Antragsformulare, die alle notwendigen Angaben enthalten und zur Vereinfachung genutzt werden sollten, können bei uns angefordert werden. Wir bitten Sie, dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beizufügen. Diesbezüglich verweisen wir auf das Merkblatt „Hinweise zu Beantragen von Zuwendungen zur Förderung des Leistungssports“, das am Seitenende als Download hinterlegt ist.
Hinweise zur Beantragung von Zuwendungen zur Förderung des Leistungssports
Nach den Ziffern 3.6.1 - 3.6.3 der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2021.
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