Aufwandsentschädigungen

Zuwendungen an Vereine für Übungsleitende

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt alle städtischen Sportvereine bei ihren Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Übungsleitende. Der StadtSportBund Hannover e.V. (SSB) rechnet im Auftrag der Landeshauptstadt diese Zuwendungen jährlich zusammen mit den Aufwandsentschädigungen des LandesSportBundes Niedersachsen (LSB) für seine Mitgliedsvereine ab. 

Mit Beschluss vom März 2020 hat der ASport/Rat der Landeshauptstadt Hannover dem neuen LSB Online-Abrechnungsverfahren für Übungsleitende in Mitgliedsvereinen des LSB/SSB zugestimmt. Die Vereine können weiterhin die ÜL-Zuwendungen beim LSB/SSB beantragen. Details zum bekannten Abrechnungsverfahren und Antragsfristen erfragen Sie bitte direkt bei der Geschäftsstelle des

StadtSportBund Hannover e.V.,
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Tel. 0511-1268-5300
info@ssb-hannover.de
www.ssb-hannover.de

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis - Vorlage zu Prüfzwecken beim Verein

Aus eigenem Vereinsinteresse und zum besseren Schutz aller Kinder und Jugendlichen müssen ab 2020 alle Übungsleitenden, deren Vereine die entsprechenden Aufwandsentschädigungen aus Finanzmitteln der LHH beantragen, ein aktuelles (ab Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate) erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (epF) bei Ihrem Vereinsvorstand zur Einsicht vorlegen, für den sie tätig sind. Aus Datenschutzgründen darf keine Kopie beim Verein verbleiben.

Der Verein bzw. die im Verein zuständige Person hat die Einsicht in das epF sowie die makellose Führung der betroffenen Person in der Art und Weise zu dokumentieren, dass der Verein nur diejenigen Personen mit entsprechenden Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen nach §171 ff - §236 Strafgesetzbuch (StrGB) ab Kenntniserlangung unverzüglich der LHH schriftlich mitzuteilen hat. Eine Zusammenfassung der rechtskräftigen Verurteilungen nach §171 ff - 236 StrGB ist unter diesem Absatz (Anlage_SGB72a BuchVIII+.pdf) zur Orientierung hinterlegt. Für Personen mit entsprechenden Eintragungen im epF gewährt die LHH Vereinen keine finanzielle Zuwendungen. Sollte sich eine falsche oder unvollständige Prüfung durch den Verein herausstellen, so ist die zu Unrecht gewährte Aufwandsentschädigung der Landeshauptstadt Hannover vom Verein mit 5% über dem aktuell gültigen Basiszinssatz zurück zu erstatten.

In diesem Zusammenhang verweist der städtische Fachbereich Sport und Bäder auf die selbstverpflichtende Verhaltensrichtlinie des LSB Niedersachsen (siehe unten) zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport. Der Fachbereich empfiehlt jedem Sportverein, eine schriftliche Vereinbarung mit jedem Übungsleitenden abzuschließen.

Persönliche Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses

Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis kann von jedem ÜL persönlich beim Bundesministerium für Justiz oder in jedem Bürgeramt der Stadt Hannover beantragt werden. Details und Termine können Sie unter der zentralen Servicetelefonnummer 0511-168-32000 oder im Internet anfragen. Für eine gebührenfreie Beantragung hat der SSB (www.ssb-hannover.de) ein Musterformular (siehe unten) für alle Übungsleitenden entwickelt und den Vereinen zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung stellt das Bundesministerium für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de zur Verfügung.

Aktualisiertes Abrechnungsverfahren der Zuwendungen an Sportvereine für Übungsleitende 

Im Rahmen des Abrechnungsverfahrens der Zuschüsse für Trainer*innen und Übungsleitende in hannoverschen Sportvereinen über den StadtSportBund Hannover wurden die Grundsätze der Sportförderung und die Nebenbestimmungen dazu aktualisiert. Die aktuelle Version zu Punkt 3.1.1 ist nachfolgend als Datei hinterlegt. Bitte beachten Sie die Frist des jährlichen Antragsverfahren über den LSB Niedersachsen/SSB Hannover. Details zum jährlichen Abrechnungsverfahren können Sie beim StadtSportBund Hannover e.V. (www.ssb-hannover.de / Tel. 0511-1268-5300) nachfragen.