Generalpächter der städtischen Kleingartenflächen ist der Bezirksverband, mit dem die Stadt im Generalpachtvertrag (1998) für acht Jahre den Pachtzins auf 0,3323 € pro m² und Jahr festgeschrieben hat. Der Bezirksverband ist Verpächter der Kleingartenflächen der Landeshauptstadt Hannover. Er wird hierbei durch die einzelnen Kleingartenvereine vertreten.
Für den Pächter einer Kleingartenparzelle kommen dann, abhängig vom Verein, für die Pacht noch Zuschläge hinzu, wie z. B. für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Flächen, Haftpflichtversicherung oder Elt-Anschlüsse.
Die Kündigung von Kleingärten ist von Seiten des Verpächters nur unter ganz bestimmten, in den §§ 8 und 9 BKleingG (Bundeskleingartengesetz) genannten Voraussetzungen möglich. Pächter*innen können bis zum dritten Werktag im August mit Wirkung zum 30. November des Jahres kündigen.