Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten, das das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG eingeführt hat. Dieses Verfahren soll die Einreise von Fachkräften aus dem Ausland deutlich beschleunigen. Arbeitgeber*innen haben nun die Möglichkeit, mit einer Vollmacht der im Ausland lebenden Fachkraft für diese den Antrag auf eine schnellere Einreise zu stellen.
In Niedersachsen hat die Landesregierung am 15. Oktober 2024 beschlossen, eine neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren einzurichten. Diese wurde am 1. Juli 2025 in Osnabrück eröffnet und ist der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugeordnet.
Seit dem 01.01.2026 ersetzt diese Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren vollständig die kommunalen Ausländerbehörden. Entsprechende Anträge der Arbeitgeber*innen sind seitdem über den Online-Dienst der Zentralstelle zu stellen, der über die externe Webseite der Zentralstelle zu erreichen ist, die zudem viele weitere Informationen zum Verfahren enthält.
Unternehmen, die sich erstmals mit der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschäftigen, können beim Welcome Center der Region Hannover eine allgemeine Beratung zum Thema erhalten. Für weiterführende Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem beschleunigten Fachkräfteverfahren empfiehlt sich auch das (externe) Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland http://www.make-it-in-germany.com. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet Informationen zur Fachkräftesicherung an, erreichbar über diesen (externen) Link.
Nach der Einreise wechselt die Zuständigkeit auf die Ausländerbehörde am Wohnort der Fachkraft. Anträge auf Aufenthaltserlaubnis sind dort zu stellen. In der Landeshauptstadt Hannover erfolgt die Antragstellung über die entsprechende Webseite des städtischen Serviceportals. In der Region Hannover ist die Antragstellung ebenfalls online über das Serviceportal der Region möglich.