Ausländerbehörde der Region Hannover

Zuwanderung

Anlaufpunkt für Menschen aus allen Ländern.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde werden bei der Region Hannover durch verschiedene Teams im Fachbereich Zuwanderung und Migration wahrgenommen.

In der Stadt Hannover lebende ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt.

Kontaktaufnahme

Online-Anträge der Ausländerbehörde der Region Hannover

im Service-Portal der Region Hannover

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Sollte keiner der Online-Anträge zu Ihrem Anliegen passen, nutzen Sie bitte dieses Online-Formular zur Kontaktaufnahme:

Online-Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde der Region Hannover

Online Kontaktformular

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Nach dem Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie die Mitteilung, welche Unterlagen für die weitere Prüfung Ihres Anliegens nötig sind.

 

Zusendung von Unterlagen

Einzureichende Unterlagen senden Sie bitte in Kopie per Post an

Region Hannover
Zuwanderung
Postfach 1 47
30001 Hannover

Sobald eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich ist, erhalten Sie eine Nachricht mit Terminvorschlag.

Aufenthaltsrechtliche Dokumente

Die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen oder sonstigen aufenthaltsrechtlichen Dokumenten erfolgen, wenn eine Vorsprache erforderlich ist, im Rahmen eines Termins, z.B. zum Leisten einer digitalen Unterschrift und der Abgabe von Fingerabdrücken.  

Wenn keine persönliche Vorsprache erforderlich ist, senden Sie die Aufenthaltsgestattungen, Fiktionsbescheinigungen und Duldungen zur Verlängerung per Post zu oder geben Sie die Dokumente persönlich ab.

Die verlängerten Dokumente werden danach mit einem Anschreiben per Post an Sie zurückgesandt. Dieses Anschreiben dient bei der nächsten Übersendung des Dokumentes gleichzeitig als Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status.

Ausländerangelegenheiten

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Seit 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Seitdem gilt das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG.

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Ausländerbehörde der Region Hannover

Formulare

Formulare des Teams Zuwanderung der Region Hannover - rund um Aufenthaltserlaubnis, Reiseausweis und Beschäftigung

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Ausländerbehörde der Region Hannover

Verpflichtungserklärung

Für einen visumspflichtigen Besuchsaufenthalt bei Bürgerinnen und Bürgern in der Region Hannover (mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover).

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Ausländerbehörde der Region Hannover

Aktuelles und Wissenswertes

Informationen, Allgemeines und weiterführende Links

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Neubau am Regionscampus

Richtkranz für das Verwaltungsgebäude

Neue Räume für die Zuwanderungsbehörde – Die Fertigstellung ist für 2024 geplant. Das Gebäude ist nach neuesten Energie- und Umweltstandards konzipiert.

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