Region Hannover

Einbürgerung

Aktuelles und Wissenswertes rund um die deutsche Staatsangehörigkeit.

In der Stadt Hannover lebende ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an die Einbürgerungsbehörde der Landeshauptstadt.

 

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts - Information zum neue StAG

Ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass weitere Auskünfte zum Inhalt oder zur Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes aktuell noch nicht erteilt werden können.

Auf der Internetseite der Bundesregierung erfahren Sie Einzelheiten zu den Änderungen.

Einbürgerungen erfolgen gemäß der aktuell gültigen Gesetzeslage.

Hinweis zu laufenden Verfahren mit einer Einbürgerungszusicherung:

Seit dem in Kraft treten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetztes zum 27.06.2024 wird Mehrstaatigkeit in Deutschland generell hingenommen.

Sofern Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, ist eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig.

Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.

  • Sofern Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit freiwillig abgeben möchten, setzten Sie sich bitte direkt mit der Staatsangehörigkeitsbehörde in Verbindung.

 

Hinweis zu bereits erfolgten Einbürgerungen mit Auflagenbescheid:

Durch die neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz müssen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.

Dies bedeutet, dass Sie den bei der Einbürgerung erlassenen Auflagenbescheid nicht mehr erfüllen müssen, die Verpflichtung der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit wurde ersatzlos aufgehoben. Sie erhalten kein weiteres Schreiben Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde.

  • Bei bestehenden Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde.

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Persönliche Vorsprachen können bis auf weiteres nur mit Termin erfolgen, bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Kontakt

Kontakt

Nutzen Sie bitte das Online-Formular zur Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde der Region Hannover.  

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E-Mail: Einbuergerung@Region-Hannover.de.

Zusendung von Unterlagen

Einzureichende Unterlagen senden Sie bitte in Kopie per Post an

Region Hannover
Team Zuwanderung
Postfach 1 47
30001 Hannover

Sobald eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich ist, erhalten Sie eine Nachricht mit Terminvorschlag.

Hohe Auslastung

Aufgrund aktuell sehr hoher Antragszahlen berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages derzeit in der Regel mehr als ein Jahr beträgt. Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung ist, wird sich die Einbürgerungsbehörde unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

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Einbürgerung

Mehr als 1,1 Millionen Menschen leben in der Region Hannover. Davon besitzen viele nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung wird ein wichtiger und weiterer Schritt zur Integration vollzogen. Sie ist ein Bekenntnis zu dem Land, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben. Deutschland bietet den Menschen Sicherheit und einen hohen Lebensstandard. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung erfolgt mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde durch den Regionspräsidenten in einem feierlichen Rahmen.

Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie hier

Personenstandsangelegenheiten

Der Region Hannover obliegt die Fachaufsicht über die Standesämter der regionsangehörigen Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover). Es findet hier keine Beratung der Einwohnerinnen und Einwohner statt. Für personenstandsrechtliche Fragen, zum Beispiel zum Geburtseintrag oder Namensrecht, wenden Sie sich bitte an das Standesamt an Ihrem Wohnort.

Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht nur durch eine Einbürgerung erworben werden. Erwerbsmöglichkeiten sind zum Beispiel die Abstammung von einem deutschen Elternteil oder die Annahme als Kind (Adoption) durch eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit. Ob die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besteht, kann auf Antrag festgestellt werden.

Weitere Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier.


Weitere Informationen:

Ausländerbehörde der Region Hannover

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Wer kann eingebürgert werden?

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Besondere Staats­an­gehörig­keitsverfahren

Weiteres zur deutschen Staatsangehörigkeit

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Unterlagen zum Einbürgerungsantrag

Folgende Unterlagen sind bei Abgabe des vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrages vorzulegen:

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