Region Hannover
Einbürgerung Region Hannover
In der Stadt Hannover lebende ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an die Einbürgerungsbehörde der Landeshauptstadt.
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz veröffentlicht. Eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag steht noch aus. Es liegen noch keine Informationen vor, zu welchem Zeitpunkt die Neuregelung in Kraft treten wird.
Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß der aktuell gültigen Vorschriften.
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Persönliche Vorsprachen können bis auf weiteres nur mit Termin erfolgen, bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Kontakt
E-Mail: Einbuergerung@Region-Hannover.de.
Zusendung von Unterlagen
Einzureichende Unterlagen senden Sie bitte in Kopie per Post an
Region Hannover
Team Zuwanderung
Postfach 1 47
30001 Hannover
Sobald eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich ist, erhalten Sie eine Nachricht mit Terminvorschlag.
Hohe Auslastung
Aufgrund aktuell sehr hoher Antragszahlen berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages derzeit in der Regel mehr als ein Jahr beträgt. Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung ist, wird sich die Einbürgerungsbehörde unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.
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Einbürgerung
Mehr als 1,1 Millionen Menschen leben in der Region Hannover. Davon besitzen viele nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung wird ein wichtiger und weiterer Schritt zur Integration vollzogen. Sie ist ein Bekenntnis zu dem Land, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben. Deutschland bietet den Menschen Sicherheit und einen hohen Lebensstandard. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung erfolgt mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde durch den Regionspräsidenten in einem feierlichen Rahmen.
Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie hier
Personenstandsangelegenheiten
Der Region Hannover obliegt die Fachaufsicht über die Standesämter der regionsangehörigen Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover). Es findet hier keine Beratung der Einwohnerinnen und Einwohner statt. Für personenstandsrechtliche Fragen, zum Beispiel zum Geburtseintrag oder Namensrecht, wenden Sie sich bitte an das Standesamt an Ihrem Wohnort.
Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht nur durch eine Einbürgerung erworben werden. Erwerbsmöglichkeiten sind zum Beispiel die Abstammung von einem deutschen Elternteil oder die Annahme als Kind (Adoption) durch eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit. Ob die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besteht, kann auf Antrag festgestellt werden.
Weitere Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier.
Optionsverfahren
Vom Optionsverfahren sind Kinder ausländischer Eltern betroffen, die ab dem 01.01.2000 in Deutschland geboren sind und unter bestimmten Voraussetzungen mit der Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Dies gilt auch für Kinder, die in der Zeit von 1990 bis 1999 in Deutschland geboren wurden, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Diese „Optionskinder“ müssen sich ab dem 18. Geburtstag entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen. Weitere Informationen zum Optionsverfahren erhalten Sie hier.
Weitere Informationen:
Ausländerbehörde der Region Hannover
Wer kann eingebürgert werden?
Voraussetzungen für eine Einbürgerung
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Unterlagen zum Einbürgerungsantrag
Folgende Unterlagen sind bei Abgabe des vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrages vorzulegen:
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Unterlagen zum Optionsverfahren
Links zu Erklärungen zur Option für die deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit, Antrag auf Beibehaltung sowie Informationen zur Bedeutung des 21....
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