Ausländerbehörde der Region Hannover
Ausbildung, Studium & Arbeit
Sie wollen im Gebiet der Region Hannover studieren, eine Ausbildung machen oder arbeiten? Oder Ihr Betrieb möchte eine ausländische Person beschäftigen?
Personen aus sogenannten Drittstaaten (also nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz) dürfen nur arbeiten, wenn ihre Aufenthaltserlaubnis, ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung dies ausdrücklich erlaubt. Das gilt für eine Beschäftigung ebenso wie für eine selbständige Tätigkeit. Ohne diese Erlaubnis ist eine Arbeitsaufnahme nicht erlaubt.
Wenn der Hauptgrund Ihres Aufenthalts in Deutschland die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist, erhalten Sie einen speziellen Aufenthaltstitel zu diesem Zweck. Erfolgt Ihr Aufenthalt aus anderen Gründen, zum Beispiel aus familiären oder humanitären Gründen, wird die Arbeitserlaubnis im jeweiligen Aufenthaltstitel vermerkt.
In der Regel ist für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung die Einreise mit einem passenden Visum erforderlich. Jedoch auch Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Ausbildung in Deutschland
Umfassende Informationen zur Ausbildung in Deutschland bietet das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Studium in Hannover
Die Universität und die Hochschulen in Hannover bieten ausländischen Studierenden vielfältige Studienmöglichkeiten. Informationen finden Sie auf den Internetseiten der:
- Leibniz Universität Hannover
- Hochschule Hannover
- Medizinischen Hochschule Hannover
- Tierärztlichen Hochschule Hannover
- Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Die Regelungen gelten auch für vergleichbare Ausbildungsstätten und Berufsakademien. Für reine Abend-, Wochenend- oder Fernstudiengänge wird kein Aufenthaltstitel erteilt.
Studienvorbereitende Maßnahmen wie Sprachkurse oder der Besuch eines Studienkollegs sind möglich, jedoch auf maximal zwei Jahre begrenzt.
Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie u.a. beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Einreise und Aufenthalt zum Studium
Für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie in der Regel:
- eine Zulassung oder eine begründete Aussicht auf einen Studienplatz,
- einen Nachweis über die Finanzierung des Lebensunterhalts,
- einen Krankenversicherungsschutz,
- gegebenenfalls ausreichende Sprachkenntnisse.
Wenn Sie noch keinen Studienplatz haben, können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung beantragen.
Arbeiten nach dem Studium
Nach dem Abschluss eines Studiums in Deutschland können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate erhalten. Während dieser Zeit ist jede Erwerbstätigkeit erlaubt, sofern Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Unterstützung beim Berufseinstieg bieten unter anderem die Agentur für Arbeit, die Career Services der Universität und der Hochschulen sowie das Studentenwerk Hannover.
Wichtige Hinweise zu den Regelungen des Aufenthaltsrechts und der Arbeitsaufnahme finden Sie auch im Internetportal »Internationale Studierende« des Deutschen Studentenwerks (DSW).
Beschäftigung als Fachkraft
Deutschland wirbt gezielt Fachkräfte aus dem Ausland an. Für Beschäftigungen, die eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Universitäts-/Hochschulstudium voraussetzen, gelten besondere Regelungen. Informationen dazu finden Sie unter anderem bei der Bundesagentur für Arbeit sowie auf den Informationsseiten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.
Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, können Sie Unterstützung bei der Anerkennung Ihrer Qualifikation über das Informationsportal der Bundesregierung erhalten.
Sonstige Beschäftigungen
Für junge Menschen aus dem Ausland bestehen auch zeitlich begrenzte Möglichkeiten, um Erfahrungen in Deutschland zu sammeln, zum Beispiel:
- als Au-pair,
- im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ),
- im Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Wenn Sie hierfür ein Visum benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Ist kein Visum erforderlich, können Sie sich an die Ausländerbehörde an Ihrem zukünftigen Wohnort wenden.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (für Arbeitgeber)
Arbeitgeber können für Fachkräfte aus dem Ausland ein beschleunigtes Verfahren beantragen, um die Einreise zu verkürzen. Seit dem 01.01.2026 ist hierfür in Niedersachsen die Zentralstelle zuständig.
Unternehmen können auch eine erste Beratung beim Welcome Center der Region Hannover in Anspruch nehmen.
Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde am Wohnort der Fachkraft für die Aufenthaltserlaubnis zuständig.
- In der Region Hannover ist die Antragstellung online über das Serviceportal der Region möglich.
- In der Landeshauptstadt Hannover erfolgt die Antragstellung online über das städtische Serviceportal.
Arbeiten als Selbständige oder Freiberufler
Wenn Sie sich in Deutschland selbständig machen möchten, benötigen Sie eine tragfähige Geschäftsidee und eine gesicherte Finanzierung. Dabei muss u.a. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionaler Bedarf bestehen. Die Finanzierung kann durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage erfolgen.
Bei der Prüfung Ihres Vorhabens werden unter anderem Fachstellen, Gewerbebehörden und Berufsvertretungen beteiligt. Es wird empfohlen, diese Stellen bereits frühzeitig einzubeziehen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Region Hannover haben, können Sie den Antrag online über das Serviceportal der Region Hannover stellen. Befinden Sie sich noch im Ausland, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Auch Freiberuflerinnen und Freiberufler, zum Beispiel Künstler, Architekten, Journalistinnen, Ärztinnen oder Rechtsanwälte, können einen Aufenthaltstitel für eine selbständige Tätigkeit erhalten. Unterstützung bietet zudem die Wirtschaftsförderung der Region Hannover.
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