Ausländerbehörde der Region Hannover

Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

 Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete.

Am 31.12.2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten.

Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beantragen. Dann können Sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

Voraussetzungen für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts sind:

  • Sie müssen am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.
  • Sie müssen ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.
  • Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
  • Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein.
  • Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.

Wie kann ich das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten?

Sie können einen Antrag auf Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrecht stellen.

Wenn der Antrag geprüft wurde, werden Sie über das weitere Vorgehen informiert.

Es wird empfohlen, sich im Vorfeld zu Ihrer konkreten Situation unabhängig beraten zu lassen. Hierzu können Sie sich u.a. an die Orientierungsberatungsstelle der Region Hannover wenden.

Was muss ich nach Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts für eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland tun?

Mit diesem Aufenthaltsrecht wird Ihnen die Chance eingeräumt, während der 18-monatigen Gültigkeit die weiteren Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25a oder § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erfüllen. Dies können bspw. die Sicherung des Lebensunterhalts oder die Klärung der Identität sein.

Im Rahmen des persönlichen Gesprächs werden Sie mündlich und schriftlich über die noch zu erfüllenden Voraussetzungen informiert.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Handbook Germany:
https://handbookgermany.de/de/chancen-aufenthaltsrecht

Bundesministerium des Innern und für Heimat:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/chancen-aufenthaltsrecht.html

Die Integrationsbeauftragte:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/chancen-aufenthalt