Der Stifterwille ist stets maßgeblich. Gefördert werden nur Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz in der Stadt Hannover haben.
Für Einzelhilfen erfolgt die Antragstellung formlos und ausschließlich über Sozialdienste und Wohlfahrtsverbände, die eine Überprüfung der Notsituation und Bedürftigkeit vornehmen.
Grundsätzlich gilt: Projekte gemeinnütziger Institutionen in Hannover können mit Stiftungsmitteln finanziell unterstützt werden. Die Antragstellung erfolgt direkt beim Sachgebiet Stiftungen. Es werden vorwiegend Sachmittel gefördert.
Gerne stehen wir Ihnen unverbindlich für weitere Informationen und ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Telefonisch oder persönlich.
- Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten PDF-Dateien: