Die Stadt und ihre Stiftungen

Stiftung zur Hilfe für Kranke

Zuschüsse zur medizinisch notwendigen Versorgung

In Deutschland ist die medizinisch notwendige Versorgung grundsätzlich durch die gesetzlichen Krankenkassen abgesichert. Die Leistungen der Krankenkassen können jedoch längst nicht mehr alles im vollen Umfang übernehmen und Zuzahlungen der BürgerInnen sind unvermeidbar geworden. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, haben es dann sehr schwer mit ihrem Einkommen auszukommen. In Einzelfällen können Zuschüsse mit Stiftungsmitteln gewährt werden, z. B. beim Tagesgeld für notwendige Krankenhausaufenthalte oder Zuschüsse für orthopädische Hilfsmittel.