Heilpraktiker

Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz

Die für das Gebiet der Region Hannover relevanten Informationen um die Tätigkeit als Heilpraktiker.

Aktuelles

Anträge mit Überprüfung beim Gutachterausschuss 2024 / 2025

9. Oktober 2024: vollständiger Antrag bis 10.08.2024 (Datum Poststempel)

19. März 2025: vollständiger Antrag bis 10.01.2025 (Datum Poststempel)

Anträge und Unterlagen, die nach den genannten Fristen eintreffen, können nur für die jeweils nächste Überprüfung berücksichtigt werden.
 

 


Antragstellung

Allgemein

Der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover erteilt für das Gebiet der Region Hannover (einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) die Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz.Für Fragen rund um die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis in der Region Hannover, können Sie sich das  Informationsblatt (FAQ) herunterladen oder uns gerne persönlich kontaktieren.

 

Ansprechpartner/innen

Frau Weigel
Telefon: +49 511 616-23277
E-Mail: Heilpraktiker@region-hannover.de 
Frau Hartmann
Telefon: +49 511 616-28005
E-Mail: Heilpraktiker@region-hannover.de 

Erlaubnisarten

Die Region Hannover erteilt derzeit folgende Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 HeilprG in Verbindung mit den Abschnitten 6,7 HPRdErl, NI:

- Heilpraktiker/in
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Logopädie

Für die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis besteht die Möglichkeit der Entscheidung nach Aktenlage ohne vorherige Kenntnisprüfung beim Gutachterausschuss. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Informationsblatt (FAQ) zur Antragstellung (nach Aktenlage). Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.

Antragsformular

Das Informationsblatt sowie die Formulare finden Sie unten im Downloadbereich.

Anträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen können Sie gerne per Post an die folgende Adresse zu senden: Region Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Bürgerservice und Recht, Postfach 147, 30001 Hannover. 
Eine Online-Antragstellung ist über das Serviceportal der Region Hannover möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie:
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/heilpraktiker/hinweise-zur-ueberpruefung-nach-dem-heilpraktikergesetz-287.html 

Wichtiger Hinweis für Personen die weder Ihren Wohnsitz noch Ihren Arbeitsplatz in der Region Hannover haben:
Zuständig für die Bearbeitung der Heilpraktikerangelegenheiten ist in Niedersachsen die untere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Sofern der Wohnsitz nicht in der Region Hannover liegt, kann ein Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis hier nur gestellt werden, wenn eine tatsächliche Niederlassungsabsicht im Regionsgebiet glaubhaft schriftlich erklärt wird.


Meldepflicht für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nach §7a NGöGD

Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker seine Tätigkeit in der Region Hannover ausüben will, hat den Beginn der Tätigkeit unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit der Anzeige ist die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorzulegen oder eine beglaubigte Kopie einzureichen.

Auch die Beendigung der Tätigkeit und Änderungen der angegebenen Daten sind der Region Hannover unverzüglich mitzuteilen.

Wichtig: Da seit Einführung der Meldepflicht zum 01.01.2020 zusätzliche Angaben gefordert werden, gilt die Anzeigepflicht auch für diejenigen, die ihre Tätigkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt beim Gesundheitsamt angezeigt haben.

Das Formular für die Anmeldung der Tätigkeit finden Sie unten auf der Seite . Das ausgefüllte Formular ist dann per Post an die folgende Adresse zu senden: Region Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Bürgerservice und Recht, Postfach 147, 30001 Hannover.

Alternativ können Sie auch gerne das Online-Formular  im Serviceportal der Region Hannover verwenden.

 


Schmuckurkunde beantragen

Sollten Sie über eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ausgestellt von der Landeshauptstadt Hannover, dem Landkreis Hannover oder der Region Hannover verfügen, können Sie per Post oder per E-Mail an heilpraktiker@region-hannover.de  eine Ausstellung einer Schmuckurkunde beantragen. Teilen Sie dabei bitte die ausstellende Behörde sowie das Datum Ihrer Erlaubnis mit.

Die Kosten für das Ausstellen einer Schmuckurkunde belaufen sich auf ca. 60,00 €.
 


Beschwerden und Meldungen über Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Bei Beschwerden oder anderweitigen Meldungen über Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die in der Region Hannover tätig sind, können Sie sich an folgende Ansprechpartner/innen wenden: 

Frau Hartmann
Telefon: +49 511 616-28005
E-Mail: Heilpraktiker@region-hannover.de 

Herr Schäfer
Telefon: +49 511 616 46262
E-Mail: Heilpraktiker@region-hannover.de 
 


Downloads

Hier finden Sie alle Informationsblätter und Formulare für die Heilpraktikerangelegenheiten in der Region Hannover