Heilpraktiker
Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz

Amtliches
Rechtliches
Die Rechtsgrundlagen bilden:
- Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (RGBl. I S. 251; BGBl. III 2122-2)
- Die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Aus-übung der Heilkunde ohne Bestallung (1. DVO-HPG) vom 18.02.1939 (RGBl. I S. 259; BGBl. III 2122-2-1)
- Die Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 01.03.2007 (RdErl. d. Nds. MS v. 1. 3. 2007 – 405-41022/15 – VORIS 21064)
jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung
Antrag
Antragstellung:
Der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover erteilt für das Gebiet der Region Hannover einschließlich der Landeshauptstadt Hannover die Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz.
Neben dieser uneingeschränkten Erlaubnis werden auch auf das Gebiet der Psychotherapie und das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Genehmigungen erteilt.
Der Antrag für alle Erlaubnis-Verfahren
Muster einer ärztlichen Bescheinigung (gültig für alle Erlaubnis-Verfahren)
Anmeldung der Tätigkeit als Heilpraktiker / Heilpraktikerin

- Region Hannover
- Weinstraße 2
- 30171 Hannover
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- Tel.: +49 511 616-0
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