Der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover gibt Hinweise auf die besonderen Rückreisebedingen von Heimtieren – insbesondere Hunde und Katzen.
Hunde und Katzen dürfen aus einem sogenannten „nicht gelisteten Drittland“, wie unter anderem der Türkei, Tunesien, oder Serbien nur dann wieder in die Europäische Union einreisen, wenn zusätzlich zu einer aktuellen Tollwutimpfung auch deren Wirksamkeitsnachweis in Form einer Tollwutantikörper-Bestimmung erbracht wird.
Hunde und Katzen, bei denen vor der Ausreise in ein nicht gelistetes Drittland keine Blutuntersuchung zur Prüfung der Tollwutantikörperhöhe vorgenommen wurde, können bei der Rückreise ohne Vorlage dieses Nachweises also nicht wieder einreisen.
Quarantäne, Stress, Kosten
Tiere, die an den EU-Außengrenzen durch fehlende Dokumente auffallen, werden dort in Quarantäne genommen. Während der Quarantänezeit sollen die Einreisevoraussetzung nachträglich hergestellt werden.
Ist dies nicht möglich oder dauert dies zu lange, muss das Tier ins Reiseland zurückgeschickt werden. Die Quarantäne und das nachträgliche Durchführen der Antikörper-Bestimmung sowie die Rückführung sind mit hohen Kosten für den Besitzer verbunden.
Für das Tier geht die Quarantäne unter Umständen mit erheblichem Stress einher, der nicht unterschätzt werden sollte. Da es sich um eine Quarantäne handelt, darf der Besitzer keinen Kontakt zum Tier haben und Spaziergänge sind ebenfalls nicht möglich.
Vor Reisebeginn informieren
Um sich und dem Tier viele Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollte man sich vor einer Reise auch über die Rückreisebedingungen informieren. Dies gilt auch für das Reisen mit Vögeln.
Ganz wichtig
Auf keinen Fall sollten Welpen und Kitten spontan aus dem Urlaub mitgebracht werden. Es muss auch davon abgeraten werden, sich als Flugpate zur Verfügung zu stellen, um für Dritte ein Tier mitzubringen.
In beiden Fällen gelten zusätzliche Anforderungen, eine Einreise ist teilweise nur sehr eingeschränkt überhaupt möglich.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) kann man sich über die Einreise mit Vögeln informieren: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-voegel.html.