Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Region Hannover
i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen online
Seit Inkrafttreten der 4. Stufe IKFZ am 1. September 2023 ist eine sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs möglich, auch ohne Siegel am Kennzeichen. Dazu muss der Zulassungsnachweis ausgedruckt und von außen sichtbar am Fahrzeug platziert werden. Dann ist ein sofortiges Losfahren 10 Tage lang möglich.

i-KFZ im STVA-Portal
i-KFZ Stufe 4: Zulassungen, Wiederzulassungen, Außerbetriebsetzungen und Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen über das Internet. Über diesen Link geht es di...
lesenVoraussetzungen und Funktionsweise von iKFZ
Folgendes wird für iKFZ benötigt:
- Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Computer mit einem Kartenlesegerät)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I/Fahrzeugschein mit Sicherheitscode)
- und vorgangsabhängig ggf. Teil II (ZB II/Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
i-KFZ
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Was brauche ich? Wie funktioniert es? Was sind mögliche Fehlerhinweise? Eine Anleitung direkt online oder als PDF-Datei zum Download.
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Video
Das Bundesverkehrsministerium hat ein einminütiges Video erstellt, in dem die Online-Umschreibung eines Fahrzeugs genau erklärt wird.

Erklärvideo i-KFZ
Video "So geht: Kfz Online umschreiben mit i-Kfz" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
lesenFaltblatt i-KFZ
So funktioniert "i-KFZ". Ein Infofaltblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
So geht es - ein Flyer mit der genauen Beschreibung
Weitere Informationen zu iKFZ
Umfassende Informationen sind auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums erhältlich: