KSI: Klimaschutzinitiative / Kommunalrichtlinie

Die Förderquote der Kommunalrichtlinie liegt bei 50% der Baukosten.

Im Rahmen des Ausbaus des Vorrangnetzes für den Alltagsradverkehr wurden im Jahr 2021 verschiedene Markierungsarbeiten in der Region Hannover durch Mittel des Förderprogramms Kommunalrichtlinie gefördert. Ziel der Maßnahme ist eine Verbesserung des Alltagsradverkehrs.

Durch das Aufbringen von Markierungen wie Piktogrammketten und Schutzstreifen wird die Attraktivität und Sicherheit der Radverkehrswege erhöht.

Wie in der Karte zu erkennen, sind Maßnahmen in der ganzen Region Teil des Vorhabens:

Aufgrund der Anzahl der einzelnen Bauabschnitte gliedert sich das Vorhaben in zwei Teile.

In Teil 1 werden fünf Maßnahmen mit einer Gesamtinvestition in Höhe von 1.314.944 € gefördert.

Teil 2 umfasst acht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 907.165 €. Insgesamt werden durch die Kommunalrichtlinie in der Region Hannover somit Markierungsarbeiten in Höhe von über 2,2 Millionen Euro umgesetzt.

Bisher werden Radfahrende in den Ortsdurchfahrten größtenteils auf unkomfortablen gemeinsamen Geh- und Radwegen geführt. Diese sind aufgrund einer Vielzahl an Ein- und Zufahrten sowie Zäunen und Hecken oftmals unübersichtlich und schlecht einsehbar. Dadurch bestehen aktuell ein erhöhtes Unfallrisiko sowie eine geringe Attraktivität für den Radverkehr.

Durch die Errichtung von Schutzstreifen werden Radfahrende vom Seitenraum auf die Fahrbahn geführt.

Wo die Breite der Fahrbahn keinen getrennten Schutzstreifen zulässt, werden Piktogramme markiert. Gleiches gilt für Abschnitte, in denen der Radverkehr ohne eigene Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Die Markierungsarbeiten leisten somit einen wichtigen Beitrag zu einer komfortablen und sicheren Radverkehrsführung.

In der OD Otze entlang der K 121 (Teil 1), der OD Arnum entlang der K 224 (Teil 2) sowie der OD Blumenau entlang der K 333 (Teil 2) befinden sich die Fahrbahnen zudem in schlechten Zuständen, die weder ein zügiges noch ein holperfreies Befahren mit dem Rad ermöglichen.

Für den Fahrkomfort und die angenehme Befahrbarkeit der Strecke ist die Fahrbahndecke in diesen Abschnitten zudem durch Mittel aus der Kommunalrichtlinie zu sanieren.