KSI: Klimaschutzinitiative / Kommunalrichtlinie

Die Förderquote der Kommunalrichtlinie liegt bei 50% der Baukosten.

Im Rahmen des Ausbaus des Vorrangnetzes für den Alltagsradverkehr wurden im Jahr 2021 verschiedene Markierungsarbeiten in der Region Hannover durch Mittel des Förderprogramms Kommunalrichtlinie gefördert. Ziel der Maßnahme ist eine Verbesserung des Alltagsradverkehrs.

Durch das Aufbringen von Markierungen wie Piktogrammketten und Schutzstreifen wird die Attraktivität und Sicherheit der Radverkehrswege erhöht.

In der Karte sind sämtliche Maßnahmen in der Region Hannover dargestellt, die Teil des Vorhabens sind:

 

Nachdem die Markierungsprojekte Teil eins und Teil zwei der Förderstufen größtenteils umgesetzt sind, folgen nun weitere Einzelmaßnahmen, beginnend mit den Kreisstraßen K335 und K339 in der Ortsdurchfahrt Bordenau. 

Teil 1 (67K18166) / Teil 2 (67K18165):

In Teil 1 werden fünf Maßnahmen mit einer Gesamtinvestition in Höhe von 1.314.944 € gefördert.

Teil 2 umfasst acht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 907.165 €. Insgesamt werden durch die Kommunalrichtlinie in der Region Hannover somit Markierungsarbeiten in Höhe von über 2,2 Millionen Euro umgesetzt.

Bisher werden Radfahrende in den Ortsdurchfahrten größtenteils auf unkomfortablen gemeinsamen Geh- und Radwegen geführt. Diese sind aufgrund einer Vielzahl an Ein- und Zufahrten sowie Zäunen und Hecken oftmals unübersichtlich und schlecht einsehbar. Dadurch bestehen aktuell ein erhöhtes Unfallrisiko sowie eine geringe Attraktivität für den Radverkehr.

Durch die Errichtung von Schutzstreifen werden Radfahrende vom Seitenraum auf die Fahrbahn geführt.

Wo die Breite der Fahrbahn keinen getrennten Schutzstreifen zulässt, werden Piktogramme markiert. Gleiches gilt für Abschnitte, in denen der Radverkehr ohne eigene Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Die Markierungsarbeiten leisten somit einen wichtigen Beitrag zu einer komfortablen und sicheren Radverkehrsführung.

In der OD Otze entlang der K 121 (Teil 1), der OD Arnum entlang der K 224 (Teil 2) sowie der OD Blumenau entlang der K 333 (Teil 2) befinden sich die Fahrbahnen zudem in schlechten Zuständen, die weder ein zügiges noch ein holperfreies Befahren mit dem Rad ermöglichen.

Für den Fahrkomfort und die angenehme Befahrbarkeit der Strecke ist die Fahrbahndecke in diesen Abschnitten zudem durch Mittel aus der Kommunalrichtlinie zu sanieren.

Einzelmaßnahmen:

 

67K17013: K335/K339

Sanierung der OD Bordenau

Im Rahmen des Ausbaus des Vorrangnetzes für den Alltagsradverkehr wurden als Einzelprojekt in den Jahren 2022 und 2023 die Ortsdurchfahrten K335 und K339 in Bordenau (Region Hannover) saniert und durch Mittel des Förderprogramms ‚Kommunalrichtlinie‘ gefördert. Ziel der Maßnahme ist eine Verbesserung der Infrastruktur des Alltagsradverkehrs.

Durch das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen wie Schutzstreifen und/oder Piktogrammketten wird die Sicherheit und Attraktivität der Radverkehrsanlagen erhöht.

Diese Einzelmaßnahme wurde mit insgesamt 424.238,00€ gefördert.

Bisher wurden Radfahrende in der Ortsdurchfahrt größtenteils auf unkomfortablen und zu schmalen gemeinsamen Geh- und Radwegen geführt. Diese sind aufgrund einer Vielzahl an Grundstückszufahrten sowie Zäunen und Hecken oftmals unübersichtlich und schlecht einsehbar. Ebenso gibt es bei dieser Führungsform Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr, welche durch die positive Radverkehrsentwicklung an Bedeutung gewinnen. Dadurch besteht ein erhöhtes Unfallrisiko und trägt nicht zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs bei.

Durch die Errichtung der Schutzstreifen und Piktogrammketten werden Radfahrende vom Seitenraum auf die Fahrbahn geführt.

Dort, wo die Breite der Fahrbahn keine beidseitigen Schutzstreifen zulässt, werden Piktogramme markiert. Diese Markierungsarbeiten leisten somit einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und komfortablen Radverkehrsführung.

In den Ortsdurchfahrten der K335/K339 in Bordenau befinden sich die Fahrbahnen in einem schlechten Zustand, wodurch weder ein zügiges noch ein komfortables Befahren mit dem Fahrrad möglich ist.s Aus diesem Grund ist die Fahrbahndecke in diesen Abschnitten durch Mittel aus der Kommunalrichtlinie zu sanieren.