Die Bauaufsicht der Region Hannover ist für die folgenden Kommunen zuständig:
Stadt Burgwedel
Stadt Gehrden
Stadt Hemmingen
Gemeinde Isernhagen
Stadt Pattensen
Stadt Sehnde
Gemeinde Uetze
Gemeinde Wennigsen.
Die Landeshauptstadt Hannover und die übrigen Kommunen im Regionsgebiet haben eigenständige Bauaufsichtsbehörden.
Baugenehmigung
Für alle Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei (§ 60 NBauO und Anhang) oder anzeigepflichtig (§ 62 NBauO) sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Gebäudetypen (z. B. Wohngebäude – außer Hochhäuser, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbe- und Industriegebieten) nach § 63 NBauO werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft. Für die nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde geprüften Teile des Entwurfs übernimmt der Entwurfsverfasser allein die Verantwortung, dass das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann die Gültigkeit der Baugenehmigung verlängert werden. Dieser Antrag muss jedoch vor Ablauf der Dreijahresfrist bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Der Antrag auf Baugenehmigung muss über das digitale Bauportal der Region Hannover gestellt werden. Nähere Informationen und den Link finden Sie hier: