Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 28.05.2026
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1927 wird begrenzt durch die Nordfelder Reihe, die Hainhölzer Straße, den Postkamp, die Straße Am Klagesmarkt, die westliche Grenze des Grundstückes Nordfelder Reihe Nr. 6 sowie die Südgrenzen der Grundstücke Nordfelder Reihe 4 und 4A in Verlängerung bis zum Grundstück Am Klagesmarkt 12 / Arndtstraße 2.
Planungsziele:
Ausschluss von spiel- und erotikorientierten Vergnügungsstätten
Dieser Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13 BauGB).