Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.04.2024
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 603, 1. Änderung liegt im Zentrum von Hannover nördlich des Hauptbahnhofes an der Grenze zur Oststadt.
Das Plangebiet ist begrenzt auf das 7. - 17. Vollgeschoss des Bredero-Hochhauses auf dem Grundstück Hamburger Allee 2-6 (gerade) in 30161 Hannover (Flurstück 324/23, Flur 11, Gemarkung Hannover).
Planungsziele:
Aufhebung des Bebauungsplanes
Dieser Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13 BauGB).