Die Landeshauptstadt Hannover hat im Jahr 2021 für ihr Gebiet als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Nahversorgungskonzept (EZK) aufgestellt, mit dem eine verbindliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung erzielt werden soll. Die hier beabsichtigte 2. Konkretisierung dieses Konzeptes beinhaltet die Aktualisierung der
Einzelhandels- und Zentrenstrukturen für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel.
Der Konkretisierungsentwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die
Landeshauptstadt Hannover wurde vom Verwaltungsausschuss am 25.06.2026 beschlossen.
An der Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wird die Öffentlichkeit beteiligt.
Der Entwurf zur Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die
Landeshauptstadt Hannover, liegt in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover - Fachbereich Planen und Stadtentwicklung -, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover vom
20.07.2026 bis 19.08.2026, jeweils montags bis freitags von 6.30 bis 18.00 Uhr, zur Einsicht
aus.
Während des angegebenen Zeitraums der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.
Der ausgelegte Planentwurf ist auch online unter www.stadtplanung-beteiligung.de im Internet abzurufen und es besteht die Möglichkeit innerhalb der genannten Frist online per Mail unter 61.52@Hannover-Stadt.de eine Stellungnahme abzugeben.