Sozialer Wohnungsbau zu attraktiven Konditionen

Das Wohnraumförderprogramm der Region Hannover

Preiswertes Wohnen in gemischten Quartieren

Geförderter Wohnungsbau in der Region Hannover

Die Region Hannover fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen im Regionsgebiet.

Geförderter Wohnungsbau KSG Hannover

Davon sollen unter Berücksichtigung der Bedarfe vor Ort insbesondere kleine Haushalte, Familienhaushalte, Senior*innen sowie Menschen mit Behinderung profitieren. Über den Wohnungsbau hinaus werden die regionsangehörigen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung vorbereitender Entwicklungsplanungen und wohnumfeldbezogener Infrastrukturmaßnahmen unterstützt. 

Dafür bietet die Region Hannover mit dem Wohnraumförderprogramm ein attraktives Förderangebot. 

Was wird gefördert?

Für Investierende:

Für die regionsangehörigen Städte und Gemeinden: 

  • Vorbereitende planerische Maßnahmen: Analysen, Konzepte, Studien, Fachgutachten, Wettbewerbe, Moderationstätigkeiten und Beteiligungsverfahren mit Bezug zur Planungsaufgabe des geförderten Wohnraums
  • Nachbarschaftsentwicklung: städtebauliche Einzelmaßnahmen im Wohnumfeld in Verbindung mit größeren geförderten Wohnbauentwicklungsplanungen
    Programminformation Planung und Infrastruktur Städte und Gemeinden

Wer wird gefördert?

Geförderter Wohnungsbau KSG Hannover

Antragsberechtigt für die Mietwohnungsbauförderung sind Investierende, welche die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Eigentümer*in oder Erbbauberechtigte*r eines Grundstücks sind.

Für vorbereitende planerische Maßnahmen und Maßnahmen der Nachbarschaftsentwicklung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden der Region Hannover antragsberechtigt.

Welche Förderkonditionen gelten?

Geförderte Mietwohnungen dürfen für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung von 35 bzw. 30 Jahren nur an Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen vermietet werden. Die Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenzen ist durch die Mietenden mit einem von der Kommune ausgestellten Wohnberechtigungsschein (B-Schein) nachzuweisen.

Für geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen gilt in den ersten drei Jahren ab Bezugsfertigkeit eine höchstzulässige Nettokaltmiete von 5,60 €/ m² Wohnfläche/ Monat für Berechtigte mit geringem Einkommen und 6,50 €/ m² Wohnfläche/ Monat für Berechtigte mit mittlerem Einkommen. Danach ist eine Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 BGB mit eingeschränkter Kappungsgrenze von maximal 6,15 % zulässig. 

Geförderter Wohnungsbau KSG Hannover

Wie wird gefördert?

Geförderter Wohnungsbau NORD PROJECT Real Estate/ RTW Architekten Hannover

Die Förderung erfolgt mit Zuschüssen.  

Mietwohnungsbauförderung

Die Förderung von Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen kann als Einzelförderung oder in Ergänzung zur Landeswohnraumförderung als Kombinationsförderung gewährt werden. Die Förderung von Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen kann ausschließlich als Kombinationsförderung in Ergänzung zur Landeswohnraumförderung gewährt werden. Bei einer Förderung von Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen müssen mindestens 50 % der geförderten Gesamtwohnfläche im Programmbaustein für Berechtigte mit geringem Einkommen gefördert werden. 

In beiden Fördermodellen stehen umfassende Zusatzförderbausteine zur Verfügung.

Mietwohnungsbaumaßnahmen werden in der Einzelförderung mit 23 % der Gesamtkosten (maximal Mietstufe VII) bezuschusst.

Übersteigen die Gesamtkosten der Baumaßnahme die für einzelne Mietenstufen im Wohnraumförderprogramm als Bemessungsgrenze festgelegten Gesamtkosten pro m² Wohnfläche, kann im Rahmen der Kombinationsförderung zusätzlich zum Landesförderdarlehen ein Zuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss in Höhe von 75 % bemisst sich an der die Bemessungsgrenze übersteigenden Gesamtkosten und beträgt für Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen maximal 690 € je m² Wohnfläche und für Haushalte mit mittlerem Einkommen maximal 600 € je m² Wohnfläche.

Aktuell gelten folgende Bemessungsgrenzen.

Für beide Fördermodelle bestehen folgende Zusatzfördermöglichkeiten:

  • Wohnungen und Appartementwohnungen in Wohngruppen bis 45 m², Familienwohnungen über 85 m², Mieteinfamilienhäuser, Wohnungen für Menschen mit Behinderung
  • kleinere Wohnbauvorhaben mit drei bis sechs Wohnungen
  • Balkone, Loggien oder Terrassen
  • barrierefreie/ rollstuhlgerechte Wohnungen
  • Aufzugsanlagen
  • Gemeinschafträume
  • Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Schaffung besonderer Wohnumfeldqualitäten
  • kleine Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützig ausgerichtete Unternehmen oder 100 %-ige kommunale Eigengesellschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts mit besonderem Bezug zur Zielgruppe oder zur regionsangehörigen Stadt oder Gemeinde mit Beständen unter 500 Wohnungen

Geförderter Wohnungsbau NORD PROJECT Real Estate/ RTW Architekten Hannover

Was ist noch zu beachten?

Bei der Vorhabenplanung sind Wohnungs- und Haushaltsgrößen zu beachten. Die Anforderungen an Planung und Ausführung gemäß Wohnraumförderprogramm der Region müssen eingehalten und nachgewiesen werden. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben davon unberührt. 

Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ist nur mit Zustimmung der Region Hannover förderunschädlich. 

Vorbereitende planerische Maßnahmen

Die Durchführung von vorbereitenden planerischen Maßnahmen wird mit 60 % der Ausgaben, maximal 60.000 € je Maßnahme gefördert. Handelt es sich um innovative, modellhafte und übertragbare Maßnahmen, können diese mit 80 % der Ausgaben, max. 80.000 € je Maßnahme gefördert werden.

Geförderter Wohnungsbau KSG Hannover

Maßnahmen der Nachbarschaftsentwicklung

Als städtebauliche Einzelmaßnahmen außerhalb städtebaulicher Programmgebiete werden die bauliche Modernisierung, der Umbau, Ausbau und Neubau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen mit 23 % der Gesamtausgaben, max. 450.000 € je Maßnahme gefördert. 

Voraussetzung ist, dass diese Maßnahme in Verbindung mit größeren Wohnbauentwicklungsplanungen steht und je nach Gebietstyp mindestens 30 bzw. 15 geförderte Wohnungen entstehen, jeweils mindestens die Hälfte davon regionsgefördert. 

Downloads zum Wohnraumförderprogramm


Antrag Mietwohnungsbauförderung

  • Antrag auf Mietwohnungsbauförderung (Vordruck 1)
    Förderantrag für die Beantragung von Zuschüssen aus dem Wohnraumförderprogramm der Region Hannover
  • Baubeschreibung (Vordruck 2)
    Formular mit Angaben zur Baumaßnahme, Erschließung, Konstruktion und zum Baugrundstück
  • Selbstauskunft Privatinvestoren (Vordruck 3)
    Formular zur Angabe der wirtschaftlichen Verhältnisse von Privatinvestoren
  • Verpflichtungserklärung Selbsthilfe (Vordruck 4)
    Formular zur Angabe von Selbsthilfeleistungen im Rahmen der geförderten Maßnahme

Geförderter Wohnungsbau KSG Hannover

Nachweise Mietwohnungsbauförderung

  • Baubeginnanzeige (Vordruck 5)
    Formular zur Anzeige des Baubeginns der geförderten Maßnahme
  • Baufertigstellungsanzeige (Vordruck 6)
    Formular zur Anzeige der Fertigstellung der geförderten Maßnahme

Antrag vorbereitende planerische Maßnahmen und Maßnahmen der Nachbarschaftsentwicklung

  • Antrag auf Förderung vorbereitender planerischer Maßnahmen (Vordruck 7)
    Förderantrag für die Beantragung von Zuschüssen für Analysen, Konzepte, Studien, Wettbewerbe, Moderationstätigkeiten, Beteiligungsverfahren
  • Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Nachbarschaftsentwicklung (Vordruck 8)
    Förderantrag für die Beantragung von Zuschüssen für städtebauliche Einzelmaßnahmen

So läuft das Antragsverfahren ab: 

  1. Sie nehmen frühzeitig Kontakt mit der Wohnraumförderstelle der regionsangehörigen Stadt oder Gemeinde auf, in der Sie bauen möchten, und informieren sich dort über örtliche Wohnungsbedarfe
  2. Sie vereinbaren frühzeitig einen Beratungstermin mit uns
  3. Wir beraten Sie zu allen förderungsrelevanten Anforderungen
  4. Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks und reichen diesen zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein
  5. Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden über eine Bewilligung
  6. Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben

Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene Vorhaben nicht gefördert werden.