Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU) fördert mit der Richtlinie Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen.
Ziel ist es, einen auf Dauer positiven Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt und der Stärkung der biologischen Vielfalt zu leisten.
Verlängerung des Zeitfensters
Das Zeitfenster zur Skizzeneinreichung wurde von Ende September auf Ende Oktober verlängert:
Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände haben bis zum 31. Oktober 2023 die Möglichkeit, Projektskizzen zu den Handlungsfeldern:
- Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern (Fördergegenstand 4)
und
- Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen (Fördergegenstand 5)
einzureichen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt mit einer Mindestzuwendung pro Vorhaben von 500.000 EUR; die Förderquote liegt bei 80 bis maximal 90 Prozent.
Alle wichtigen Informationen zu Skizzeneinreichung und Antragsverfahren, notwendigen Dokumenten oder telefonischen Beratungszeiten etc. finden Sie auf der Website des ZUG und im Merkblatt zur Förderrichtlinie.