Bei diesem Verfahren, auch Divisormethode mit Standardrundung genannt, werden beispielsweise die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet, das heißt, bei einem Bruchteilsrest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- bzw. abgerundet; bei einem Rest von genau 0,5 entscheidet das Los. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen.
Zur Berechnung gibt es drei verschiedene Methoden, die im Ergebnis rechnerisch gleich sind, nämlich das Höchstzahlverfahren, das Rangmaßzahlverfahren und das iterative Verfahren. Der Gesetzgeber hat sich bei der Einführung des Verfahrens für die Sitzzuteilung zum Deutschen Bundestag, für das iterative Verfahren entschieden. Dabei wird im ersten Schritt eine Näherungszuteilung errechnet, indem die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt wird. Auf diese Weise wird ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt. Die verbleibende Diskrepanz wird dann durch herauf- oder herabsetzen des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die endgültige Zuteilung erreicht ist und alle Sitze vergeben sind.