Die rechtliche Grundlage

Adoption, was ist das?

Was bedeutet eigentlich Adoption, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert sie und welche rechtlichen Konsequenzen sind damit verbunden? Information für Paare, die an einer Adoption interessiert sind, für abgebende Eltern und für Herkunftssuchende.

Kinder im Fahrradanhänger

Adoption, was ist das?

Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ist die Adoption eine Möglichkeit, in einem liebevollen und sorgenden Zuhause aufzuwachsen.

§ 1741 BGB sagt aus, dass die Annahme als Kind dann zulässig ist, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass sich zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt hat.

Durch eine Adoption erhält das Kind rechtlich neue Eltern, die Verwandtschaftsbeziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen. Durch die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde wird es damit rechtlich zum ehelichen Kind der Adoptiveltern.

Adoption ist ein bedeutsames Ereignis für die am Adoptionsprozess Beteiligten:

  • das Kind
  • die leiblichen Eltern
  • die Adoptiveltern

Sowohl werdende Eltern, die sich die Adoption ihres Kindes überlegen, als auch Paare, die Eltern werden wollen, können sich Beratung und Unterstützung zum Thema Inlands- und Auslandsadoption suchen.

Des Weiteren ist die Adoptionsvermittlungsstelle der Region Hannover Ansprechpartner für Menschen die selbst adoptiert worden sind – sog. „Wurzelsuchende“ – und nach ihrer Herkunftsfamilie suchen.

Was ist das Ziel einer Adoption?

Die besten Voraussetzungen für ein Kind sich zu einem selbstbewussten und zufriedenen Erwachsenen zu entwickeln sind gegeben, wenn es den Adoptiveltern gelingt, eine Akzeptanz für die besondere Lebenssituation des Kindes und dessen biologischen Eltern zu entwickeln. Ein wahrheitsgemäßer Umgang mit der Adoption und den damit verbundenen Informationen wird dabei vorausgesetzt.

Gesetzesgrundlagen für eine Adoption

  • Bürgerliches Gesetzbuch – BGB/§ 1741 ff
  • Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG
  • Adoptionsübereinkommes - Ausführungsgesetz – AdÜbAG
  • Adoptionswirkungsgesetz – AdWirkG
  • Sozialgesetzbuch VIII – SGB VIII
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG